Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Diätenfrage. Wohl in jeder Legislaturperiode, solcmge der Reichstag besteht, ist die Diätenfrage einmal aufgetaucht, um, mit oder ohne Besprechung, brennendem Fragen Platz zu machen.
Das letztemal erntete einer der jünger» Abgeordneten des Reichstags, als er inmitten einer die verschiedensten Dinge durcheinanderwürfelnden Rede plötzlich die gewichtigen Worte anssprach: „Ich bitte Sie, meine Herren, bewilligen Sie die Diäten!" homerisches Gelächter.
Auch in der gegenwärtigen Legislaturperiode wird wohl die Diätenfrage wieder angeregt werden, und namentlich, wenn wieder einmal die Beschlußunfähigkeit des Reichstags zur Tagesordnung gehören und die Mehrzahl der Abgeordneten beharrlich dnrch Abwesenheit glänzen sollte, dem Reiche zum Schaden und dem Volke zum Ärgernis.
Die Diätenlosigkeit des Reichstags fristet ihr Dasein mit Hilfe eines Standpunkts, ans dem bisher die Mehrheit der Abgeordneten zu stehen schien, der aber von Jahr zn Jahr wackliger geworden ist. Es sind im wesentlichen drei Gründe, die man zu Gunsten der Diätenlosigkeit geltend gemacht hat. Erstens hoffte man schnellere Erledigung aller Angelegenheiten, denn es lag nahe, daß jeder Abgeordnete darauf bedacht sein würde, dem teuern Pflaster der Residenz sobald wie möglich den Rücken zu kehren, wenn er selber dort die Kosten seines Aufenthalts zu bestrciten hätte. Diese Rechnung war, wie die Erfahrung gezeigt hat, ganz falsch. Zweitens hoffte man im allgemeinen eine würdigere Vertretung zu erhalten, d. h. Leute, die im Bewußtsein der ihnen wiederfahrenden Ehre und der Bedeutung ihres Amtes gewillt sein würden, dem Vaterlande jedes Opfer zu bringen. Auch diese Rechnung war verfehlt. Denn es ist allbekannt, daß eine große Zahl der Abgeordneten keineswegs nur der Ehre wegen ihres Amtes waltet, sondern aus Partei- und Privatmitteln reichlich entschädigt wird, ein Umstand, den das Gesetz wohl verbietet, aber nicht verhindern kann. Hieraus ergiebt sich von selbst die Hinfälligkeit des dritten Grundes, daß man nämlich hoffte, in der Diätenlosigkeit ein Gegengewicht gegen die Einrichtung des allgemeinen Wahlrechts zu haben. Die Zunahme der Vertreter der Umsturzparteien ist der schlagendste Beweis dafür, daß auch dieser Grund nicht stichhaltig ist.
Der ganze Standpunkt ist also auf die Dauer unhaltbar, weuu praktische Gründe gege« die Diäteulosigkeit sprechen. Und solche sind zur Genüge vorhanden. Es kann sich also nur um die Deckuugsfrage handeln. Diese kann aber sehr wohl gelöst werden, auch ohue den Staatshaushalt noch mehr zu belasten.
Jeder Abgeordnete vertritt die wahlberechtigten Einwohner seines Wahlbezirks. Ihre sämtlichen Stimmen sind in ihm zu einer Einheit zusammengefaßt. Wollte jeder stimmberechtigte Bürger seine Stimme selber zur Geltung bringen, so müßte er, mindestens bei den Gesetzvorlagen, die seine besondern Interessen berühren, persönlich zu dem Versammlungsorte eilen, wie sich der Wilde vor das Zelt des Häuptliugs begiebt. Das ist in einem großen Staate mit Millionen stimmberechtigter Bürger nicht möglich, und so hat man die Volksvertretung geschaffen. Man hat es dem stimmberechtigten Bürger bequem gemacht, er braucht nur zur Wahlurne zu gehen und seinen Wahlzettel abzugeben. Alles andre besorgt dann der aus der Wahl hervorgegangne Abgeordnete.
Fragen wir nun: „Ist es logisch richtig und gerecht, daß jeder stimmberech- Greuzboten IV 1893 36