ZNIN Geschichtsunterricht an den höhern Lehranstalten
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Ein ähnlicher, an manchen Orten üblicher, aber veralteter Nusdrnck der Juristensprache ist: „in Entstehung der Güte." Das soll heißen: da eine gütliche Einigung nicht zu stände gekommen ist. Wirklich wurde früher das Wort „entstehen" in dem verneinenden Sinne wie sehlen, mangeln, ausbleiben, versagen gebrancht. Heute aber versteht es niemand mehr in diesem Sinne; und so ist der Ausdruck „in Entstehung der Güte" unverständliches Juristendeutsch. Konnte mau willkürlich alte Ausdrücke wieder beleben, so könnte man auch die Worte „Kummer" und „kümmern" wieder in die Rechtssprnche einführen, die in frühern Jahrhunderten so viel bedeuteten wie Arrest, mit Arrest belegen. Es wird aber nicht angehen, weil wir eben heute unter Kummer etwas ganz andres verstehen.
Bei einer Stelle der besprochnen Schrift ist mir doch in den Sinn gekommen, daß uns Juristen allen der Zopf hinten hängt. Der Verfasser hat gewiß durch seine Schrift zeigen wollen, daß man auch als Jurist ein richtiges Deutsch schreiben könne. Auf S. 9 schreibt er nun: „Erklärlich wird dies dadurch, daß zur Zeit der Absetzung des Urteils die Entscheidung" u. s. w. Ist nnn „Absetzung des Urteils" richtiges Deutsch? Ich glaube, es ist nur Juristendeutsch, insbesondre preußisches Juristeudeutsch. Denn von andern als preußischen Juristen habe ich den Ausdruck niemals gehört. Woher stammt er? Vielleicht aus der Druckerei. So wie der Schreiber eine Schrift abschreibt, so sagt man vom Setzer, daß er das Mannskript absetze. Hier ist der Ausdruck richtig gebraucht uud ganz verständlich. In der Juristensprache aber ist er ein Mischling. Im gewöhnlichen Deutsch sagt man: ein Urteil wird abgefaßt oder aufgesetzt. Schiebt man nnn beide Wörter ineinander, so erhält man: ab—gesetzt. Jedenfalls sollte, wenn einmal mit dem Juristendentsch aufgeräumt werden soll, auch dieses unverständliche Wort ans den Index gesetzt werden.
Zum Geschichtsunterricht an den höhern Lehranstalten
von Lmil Stutzer
iner unsrer hervorragendsten Historiker, Ottvkar Lorcnz in Jena, hat sich in Heft 21 uud 22 dieser Zeitschrift, infolge der Beschlüsse der Historikerversammlung in München, über Zweck und Betrieb des Geschichtsunterrichts an den Universitäten wie an den höhern Lehranstalten ausgesprochen. Für die pädagogische Seite hat er uach seiner eignen Erklärung „durchaus kein Interesse." Manche