Schwarzes Bret
In der Magdeburgischen Zeitung vom 14, September steht folgende Beknnntmachnng:
Der unterm 12. Juli 1898 vom Königliche» Herrn Ersten Staatscmwalt hier erlassene Steckbrief hinter den (!) Brauer und Arbeiter Karl Schneider, am 18. Juni in Riegersdorf geboren, wird hierdurch aufgehoben.
Magdeburg, den 11. September 1893. Der Erste Staatsanwalt.
Der „Herr Erste Staatsanwalt" ist sehr schön gesagt. Welcher Unterschied aber ist wohl zwischen dem Ersten Staatscmwalt und dem Herrn Ersten Staatsanwalt? Offenbar sind das doch zwei verschiedne Personen.
Zu welchen Mitteln die Buchhäudlerretlame greift, davon liefert der «eueste cmtiauarische Wahlzettel ein säst unglaubliches Beispiel. Die „Kummissious- und Exporlbuchhnndluug von M. Neufeld Nachfolger" iu Berlin bietet da die von Schwind illnstrirte Prachtausgabe vvu Mörickes Historie vvu der schöneu Lau zu herabgesetztem Preise au, und darüber steht mit dicker, fetter Schrift: l'ivemt! Man denke: Möricke, der keuscheste deutsche Dichter, und Schwind, der keuscheste deutsche Künstler, als „pikant" ausgeschrieen, nur um „e Gefchäftche" zn macheu! Ist das eine Frechheit! _
Licht und Bedienung wird nicht berechnet —so steht jetzt ans vielen Gasthofsrechnnngen. Was soll das heißen? Es kann heißen, es werde dem Fremden überlassen, dafür zu bezahlen, was er wolle. Aber wenn auch die meisten dem Kellner etwas geben, so fällt es doch keinem ein, anch noch etwas für die Beleuchtung zu bezahle». Also können jene Worle nur bedeute», daß Licht uud Bedienung nicht besonders berechnet werden, sondern schon in der Rechnung mit inbegriffeu siud. Dann schreibe man aber doch lieber: Für Licht uud Bedienung braucht nichts bezahlt zu werden. Glücklicherweise giebt es schou einige Gasthöfe, in denen die Fremden ausdrücklich gebeten werden, keine Trinkgelder zn geben.
In einer Zeit, wo man mit Vorliebe die „Speisefolgen" veröffentlicht, die hohe Herren bei festlichen Gelegenheiten über sich haben ergehen lassen, darf man wohl auch der Mittags' tischkarte Erwähnung thun, die ein bairisches Gasthans kürzlich einer der üblichen deutschen Wauderversammlungen vorlegte. Die Karte lautete buchstäblich wie folgt:
Nsllu
Kirn «innsumü
Lulm Laues II()lI<m<I-usv >d Xartoll'sln
IQübsi'AAnut mit abAvtrisdvug Xuöäörl
liobüiornsr mit xommos t'rit/'ü
LromisvIrtvZ Lvmpot u. s. ^v. Sollte sich Hirn ounsurav auf den Verfasser dieser Karte bezogen haben, so würde deren übriger Inhalt allerdings nicht mehr Wunder nehmen. Zu den „Kuöderl" dürfte der Jurist bedenklich auf A 218 des Strafgesetzbuchs geblickt haben.
Die älteste Gesellschaft Leipzigs sind jedenfalls „die Letzteren." Adolf Lippold erzählt wenigstens in seinen soeben erschienenen „Erinnerungen eines alten Leipzigers": Eines der bedeutendsten Volksfeste war das im Juni 1840 in Leipzig zn Ehren Guteubergs und der Erfindung der Buchdruckerkuust gefeierte „Vicrhundertjährigc Jubiläum der Letzteren."
Für die Redaktion verantwortlich: vr. G. Wustmann in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunvw iu Leipzig - Druck vvu Carl Marquarl i» Leipzig