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Eine Nacht auf dem Brocken
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die Erinnerung an jene Schreckcnsnacht war längst getilgt, da kommt der Gallige aus Heft 23 der Grenzboten, und auf einmal stehen mir alle Schrecken von Nr. 33 des Brockenhotels wieder lebendig vor der Seele. Ich kann sie nicht anders bannen, als indem ich sie mit dem geneigten Leser teile.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Börsenreform. Der Assessor A. Eschenbach, der, wie er sagt, das Börsenwesen nicht allein theoretisch, sondern auch praktisch gründlich studirt hat, ist von zwei Körperschaften, der ökonomischen Gesellschaft des Königreichs Sachsen nnd dem deutschen Landwirtschaftsrat, veranlaßt worden, seine Erfahrungen, An­sichten und Reformvorschläge zu entwickeln, und hat dann den in Dresden gehaltenen Vortrag nebst dem für den Landwirtschaftsrat abgefaßten Gutachten unter dem Titel Zur Börsenrefvrm voriges Jahr bei Puttkammer und Mühlbrecht in Berlin herausgegeben. Die kleine Schrift ist das klarste und verständigste, was wir bis jetzt über den Gegenstand gelesen haben. Der Verfasser weist einerseits die Unentbehrlichkeit der Zeit- und Termingeschäfte nach und stellt andrerseits das Unheil, das ihr Mißbrauch anrichtet, in seinem vollen Umfange dar. Wie un­möglich es ist, jene viel angefochtenen Geschäfte zn verbieten, zeigt er unter andern an folgendem Beispiel.Der Kanfmann A hat in Rußland große Roggeneinkäufe gemacht, die er nach Ausdrusch in Deutschland erwartete; er hat dasselbe Quantum an große Mühlen auf Oktober- und Novemberlieferung verkauft. Es tritt Frost­wetter ein, die baltischen Häfen frieren zn, er kann den Roggen nicht liefern; anderweit ist der Roggen gar nicht oder nur mit ganz enormen Kosten zu beschaffen. Was bleibt ihm übrig? Er zahlt den Unterschied zwischen dem Verkaufspreise und dem Preise am Tage der Lieferung und überläßt es der Mühle, ob sie nn diesem Tage sich selbst aus seine Kosten anderweit Roggen kaufen oder mit der gedachten Differenz zufrieden sein null." Andrerseits hebt er hervor, daß die Äörse die zweite ihrer beiden Aufgaben, die richtige Preisbildung, nnr noch sehr unvollkommen erfüllt, weil es nur bei fünf Prozenten aller Börsengeschäfte auf wirkliche Lieferung der Ware abgesehen ist, der Preis daher weniger von dem Verhältnis zwischen reellem Angebot und reeller Nachfrage, als von dem für die Spekulation vorhaudnen Kapital uud den zu Spckulationszweckeu verbreiteten Nach­richten abhängt. Das wirksamste Heilmittel sieht der Verfasser in dem vollständigen Ausschlnß des spekulirenden Publikums von der Börse. Die Börsenhändler sollen korporativ zusammengefaßt nnd von dem PrivatpnblitUm, das etwa Lnst zn spielen hat, durch unzweideutige gesetzliche Bestimmungen deutlich geschieden nnd zugleich alle Kreditgeschäfte zwischen Börsenhändlern nnd Privaten für nntlagbar erklärt werden. Das heutige Handelsgesetz hält Eschenbach für unbrauchbar uud veraltet, und die Willkür, zu der die Richter unter diesen Umständen genötigt sind, wo es sich um die Klagbarkeit von Börsengeschäften handelt, für gefährlich. Mit der bequemen Ausrede, eS geschehe deu Dummen recht, die an der Börse ihr Geld