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Die Bodeiibesitz-eforin deutscher Richtung
Während Hertzka die kommunistischen Eierschalen noch nicht ganz abgestreift hat.)
In den Grenzboten ist nenlich H. George zu Worte gekommen, der Mann mit dem seinfühlenden Herzen, dem umfassenden volkswirtschaftlichen Wissen, dem scharfen Verstände und der packenden Darstellung, der die Einwände des Gegners bis in ihre Schlupfwinkel verfolgt, dessen Werke in den verschiedensten Sprachen weit verbreitet sind, und dessen Studium auch uns Deutschen nicht dringend genug empfohlen werden kann.
Ein Satz wird aber doch die denkenden Leser der Grenzboten von vornherein stutzig und ihnen die dann folgende einschmeichelnde Darstellung der Bodcnbesitzreform ungenießbar gemacht haben — der Satz: »Zur Durchführung der Reform Hütte man daher nur nötig, die alte Grundsteuer langsam von Jahr zu Jahr (etwa um fünf Prozent der heute erzielbaren Grundrente) zu erhöhen, bis die volle ökonomische Grundrente eiugesteuert wäre."
Wir mögen noch so sehr vou der Gerechtigkeit der Forderung überzeugt sein, daß der durch die Ansammlung und die Arbeit der Gesellschaft erzeugte Wert des Grund und Bodens, wie ihn die anschwellenden Großstädte in enormem Maße erzeugen, nicht in die Tasche des Privaten, des zufälligen Eigentümers, sondern in die Tasche der Gesellschaft fließe, so sträubt sich doch auf der andern Seite dasselbe Gerechtigkeitsgefühl dagegen, daß den gegenwärtigen Besitzern die gegenwärtige Höhe ihrer Grundrente und damit die gegenwärtige Höhe ihres Besitztums um jährlich fünf Prozent gekürzt werden soll, bis sie nach zwanzig Jahren nichts mehr von dieser Grundrente haben. Und dabei sind Massen von ihnen tief verschuldet, die Hyvothekenglüubiger sind die eigentlichen Eigentümer. Oder suchte man die Hypothekengläubiger mit zu treffen, so wäre es wieder eine Ungerechtigkeit gegen diese Leute, die ihr Geld in Grundstückeu sicher gelegt haben, während andre, die es in Staatspapieren und dergleichen angelegt haben, frei ausgehen würden. Und wenn uns gar die Wahrheit aufgeht, daß jene Aufhäufung kolossaler Reichtümer in einzelnen Händen, die weniger in unmittelbarem Bodenbesitz bestehen als in Hypotheken und öffentlichen Schuldpapieren und Aktien, nicht den kolossalen „Verdiensten" der Besitzer und ihrer Vorfahren gegen die Gesellschaft entstammt, sondern eben nur durch den Übergang des Grund- und Bodenwertes in die Hände von Privaten möglich geworden ist, dann empört sich geradezu unser Gerechtigkeitsgefühl gegen eine Maßnahme, die allein den heutigen, vielleicht selbst ungünstig gestellten Bodenbesitzer träfe.
Daß ein derartiger Vorschlag von gerechtigkeitsliebenden Menschen ausgeht, wird nns nur erklärlich bei englischen Zuständen, denen die nordameri- tnnischen in diesem Punkte ähnlich sind. In England wurde bei der Eroberung der Normanne» den alten Angelsachsen nur ein Teil des Landes als freies Eigentum gelassen, das übrige unter die Sieger verteilt, und zwar wurde es