Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die irreuärztliche Begutachtung. Iu Nr. 27V der Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung (12. Juni 1893) ist in einem Artikel unter der Überschrift: „Die Reform des Jrrcnwesens" u, c>. dem Vorschlage zugestimmt worden, die Beur- teilung pathologischer Seeleuzustäude dauu, wenn sie nicht mit anatomischen Veränderungen im Nervensystem verbunden siud, den Händen der Ärzte zn entwinden und erfahrenen, dein Stande des zu Begutachtenden nahestehenden Laien, allenfalls noch den „Psychologen" anzuvertrauen. Der Verfasser erklärt, die einzige Psycho- pathologische Form, die die Medizin genau beschrieben habe, sei die Paralyse, und meint, den Irrenärzten erscheine schließlich jeder verrückt, der nicht die subjektiven Empfindungen, Vorstellungen nnd Neiguugeu des gerade begutachtenden Irrenarztes teile und z. B. seiner politischeu Richtung angehöre.
Der ganze Artikel ist geeignet, das Bertranen, dessen die Irrenärzte bei ihrem so schwierigen uud veranlwortnngsvollen Berns bei den Behörden, den Gerichten und besonders den Angehörigen ihrer Pflegebefohlenen dringend bedürfen, zu untergraben. Es empfiehlt sich daher, dem Verfasser, der mit der Methode irrenärztlicher Untersuchung jedenfalls nur ungenügend bekannt ist, einige Worte zu entgegnen.
Die Jrrenheillnnde ist allerdings noch eiue junge Wissenschaft. Sie hat in engherzigen Zeiten, wo die uuglücklichsteu aller Kraulen wie geineine Verbrecher in die Gefängnisse eingesperrt oder als vom Teufel besessene, für ihre Übelthaten heimgesuchte Sünder verachtet wurden, nur langsam heranreifen können. Wie jede andre naturwisseuschaftliche Disziplin, hat sie also noch ein reiches Forschungsgebiet vor sich, namentlich muß sie die den Geisteskrankheiten zn Grnnde liegenden Veränderungen im Nervensystem, im Blute, in den blutbereitenden Drüsen u. s. w. aufdecken, wobei wegen der großen Schwierigkeiten in der Technik nur ein langsames Fortschreiten erwartet werden kann. Auch von einer Nervenchcmie der Zuknnft sind wichtige Aufschlüsse zu hoffen. Dennoch hat die Psychiatrie doch schon über ein recht umfangreiches Wissen zu verfügen. Sie hat namentlich eine aus huudert- tansendfältiger Erfahrung gesammelte, sehr fein durchgearbeitete Symptomenlehre. Mit diesem, zum Teil auch auf experimentellem Wege gesichteten Schatz ausgehustet, geht der Irrenarzt zuerst cmalysirend an jeden einzelnen Fall heran. Er ergründet den Vewnßtseinszustnnd, die Stimmnngslage, prüft das Auffassungsvermögen, den Vorstellungsablauf, das Gedächtnis. Er forscht nach Wahnideen und Sinnestäuschungen, untersucht, iu welchen Sinnessphären die Tänschnngen ^egen, welchen Inhalt sie haben, stellt den Charakter und die Beständigkeit der Wcchnideen fest. Er sucht die Art des Beginns der Krankheit und ihre etwaigen Ursachen zu erfahren, er erkundigt sich, welche auffallenden Handlungen der zu Untersuchende ausgeführt hat, und verschafft sich eine möglichst eingehende Kenntnis von seinem frühern Geistes- nnd Gemütsleben, von seinem Verhalten in Konflikten, ^.on ^ früher durchgemachten körperlichen oder seelischen Erkrankungen. Bon Wichtigkeit ist ihm ttml)^ zu wissen, was für Seelenstörnngen vielleicht iu der Familie vorgekommen sind. Gleichzeitig nntersncht er aber auch den Schädel, die Gehirn- uerveu, die Siuuesorgane, die Rückenmarksverhältnisse sowie viele andere torper- "chcu Organe nnd Funktionen.
Die Ergebnisse der Einzeluntersuchuugen werden nun weiter verarbeitet, die Grenzbvtcn III 1893 30