Ein neues Prozeßgesetz für «Österreich
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UM unser Heer und unsre Marine zu stärken. Und wahrscheinlich dürfte noch genug übrig bleiben, um auch den Werken des Friedens ein gut Teil zuwenden zu können. Nehmen wir dann eine progressive Einkommensteuer und eine progressive Erbschaftssteuer bis zu 25 Prozent hinzu, so würde man wohl auf Jahre hinaus sichre finanzielle Grundlagen geschaffen haben.
Dazu gehört freilich, daß die rein individualistische Denkweise, die seit dem vorigen Jahrhundert nicht nnr das wirtschaftliche Gebiet beherrschte, sondern auch die gesamte Denkmeise durchsetzte, sodaß die Veziehuugen zur Gesamtheit stark in den Hintergrund traten, auf ihr rechtes Maß zurückgeführt werde. Hüten wir nns nur, daß wir nach der Herrschaft des Individualismus nicht dem andern Extrem anheimfallen, einem unbedingten Sozialismus, wie ihn die sozialdemvkratische Partei vertritt. Beide Betrachtungsweiseu brauchen nicht Gegensätze zu bilden, sondern können sich recht wohl vereinigen lassen. Für jetzt haben wir nur zu wünschen, daß die sozialistische Denkrichtung vordringe. Ihre Herrschaft wird zur Errichtung einer sozialistischen Partei sühren, die allein die Sozialdemokratie auflösen kann. Mit den demagogischen Elementen wird die Gesellschaft schon fertig werden.
Gin neues Prozeßgesetz für Österreich
von <v. Bähr
s ist nun vierzehn Jahre her, daß bei nns die jetzt bestehende Zivilprozeßordnung, angefertigt nach dem Muster der französischen, in Verbindung mit einer neuen Organisation der Gerichte eingeführt wurde. Man hat seitdem über die Wirkungen dieses Gesetzes reiche Erfahrungen machen können, nnd es hat auch nicht ganz nn öffentlicher Besprechung dieser Erfahrungen gefehlt. Gegenwärtig ist nun in unserm deutschen Nachbarreiche, in Österreich, dem Abgeordnetenhause der Entwurf einer Zivilprozeßordnung vorgelegt worden, bei dem die bei uns gemachten Erfahrungen benutzt werden konnten und augenscheinlich benutzt worden sind. Es ist interessant, zu sehen, in welcher Weise dies dort geschehen ist. Man hat dabei offenbar einen viel unbefangnem Blick gehabt, als bei uns, wo es noch heute viele Juristen giebt, die von der ersten Begeisterung, mit der die deutsche Zivilprozeßordnung aufgenommen wurde, nicht loskommen können. Zur Belehrung unsrer deutschen Fachge-