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Oas Börsenspiel und die Gericktspraxis
Käufer aufgefunden und so den Austausch zwischen beiden vermittelt zu haben. Hierin besteht die Thätigkeit des Zwischenhandels, dieses durchaus berechtigten Gliedes uusers Wirtschaftslebens.
Nun kaun ein wirtschaftliches Bedürfnis bestehen, Kaufgeschäfte, sei es zur eignen Benutzung der Sache, sei es zum Wiederverkauf, iu der Art abzuschließen, daß das Geschäft erst zu einer bestimmten spätern Zeit erfüllt werden soll. Der Käufer kann das Bedürfnis haben, sich für einen spätern Zeitpunkt den Empfang der Ware zu einem jetzt schon bestimmten Preise zu sichern. Der Verkäufer kann in ähnlicher Weise das Bedürfnis haben, sich für eine Ware, die er erst zu einem spätern Zeitpunkt zu liefern imstande ist, schon jetzt die Abnahme zu eiuem bestimmten Preise sichern. Auch das sind durchaus berechtigte wirtschaftliche Interessen, denen das Recht seinen Schutz nicht versagen kann.
Einen ganz eigentümlichen Charakter nehmen aber dergleichen auf Zeit gestellte Kaufgeschäfte an, wenn eine Ware in Frage steht, bei der man nicht erst nach einem Verkäufer und Käufer zu suchen braucht, die vielmehr infolge eines ständigen Angebots und Begehrs an bestimmten Orten — nämlich an den Börsen der sogenannten Börsenplätze — dergestalt gehandelt wird, daß sich für sie ein jeweilig genau bestimmbarer Preis — der sogenannte Kurswert — bildet. Auch eine solche Ware kann natürlich zu dem Zwecke auf Zeit gehandelt werden, daß durch die wirkliche Lieferung ein wirtschaftliches Bedürfnis des Käufers, der sie empfangen will, nnd des Verkäufers, der sie liefern will, erfüllt wird. Sie kann aber auch zu einem ganz andern Zwecke gehandelt werden. ES ist nämlich klar, daß, wenn zu dem Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung der Kurswert der Ware im Vergleich mit dem dafür ver- sprvchuen Preise gestiegen ist, der Käufer, der die Ware sofort wieder an der Börse znm Kurswert losschlagen kann, damit einen der Differenz zwischen beiden Preisen entsprechenden Gewinn macht, und daß er umgekehrt, wenn der Kurswert der Ware im Vergleich mit dem dafür versprochnen Preise gesunken ist, einen dieser Differenz entsprechenden Verlust erleidet. Gewinn und Verlust des Käufers sind dann zugleich Verlust uud Gewinn des Verkäufers.
Dieses ständige, von zufälligen Umständen abhängende Schwanken des Kurswertes bestimmter Waren eröffnet nun die Möglichkeit eines Geschäftsbetriebes, der wirtschaftlich eine ganz andre Bedeutung hat, als die des gewöhnlichen Güteraustausches. A kann zn B sagen: Die und die Ware hat hente einen Kurswert von w. Vereinigen wir unS dahin, daß, wenn an dem nnd dem Tage die Ware den Kurswert von nr^-x hat, du mir x herauszahlst; daß dagegen, wenn an dem fraglichen Tage die Ware einen Kurswert von in —x hat, ich dir x herauszahle. Geht B hierauf ein, so haben sie ein Rechtsgeschäft geschlossen, das auf nichts andres, als auf ein Spiel oder eine Wette hinausläuft.