Die Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes und das ländliche Kreditwesen
uf dieses alte Thema lenkt wieder einmal der neueste statistische Bericht über die Hypothekenbewegung im preußischen Staate unsre Aufmerksamkeit. Die Gesamtverschuldnng der ländlichen Besitzungen ist von 1887 bis 1392, also in fünf Jahren, um 883 Millionen Mark gewachsen, in den letzten zehn Jahren also wahrscheinlich um ungefähr 1500 Millionen. Der Bericht bemerkt hierzn: „Faßt man die unbestreitbare Thatsache ins Auge, daß die Verschuldung sich keineswegs auf deu städtischen und ländlichen Grundbesitz beschränkt, sondern die Besitzer beweglicher Sachgüter, insbesondre die kaufmännischen und gewerbliche« Unternehmer, vielfach gcmz ebenso trifft, so gewinnt es den Anschein, als ob es sich hier gar nicht um eiue Frage des Grundbesitzes allein handelte, sondern um eine des produktiven Sachbesitzes überhaupt. Die soziale Frage der Gegenwart erschöpft sich nicht in der Spaltung zwischen Besitz und Nicht- besitz, sondern der Besitz selber spaltet sich mehr und mehr in zweierlei Formen, den Sachbesitz und den Rentenbesitz, die sich unter einander zum Teil schon ebenso schroff gegenüberstehen, wie der gesamte Besitz dem Nichtbesitz. Der Rentenbesitz nimmt die wesentlichsten Besitzvorteile, insbesondre die sichern Wertteile vorweg; dem Sachbesitzer bleibt neben dem Besitztitel mehr und mehr uur der zweifelhafte Wertteil, und dafür ist er dem Rentenbesitzer noch in dreierlei Beziehung dienstbar: als Verwalter der Rentenquelle, als Puffer gegen Rückschläge der Konjunktur und als Blitzableiter gegeu soziale Anfeindung, die sich naturgemäß vorzugsweise gegen den titulirten Besitzer als scheinbaren Nutznießer der Rentenquelle richtet." Das ist gewiß richtig, und unstreitig gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der heutigen Staatskunst, zu verhüten, daß namentlich die kleineil Besitzer mehr und mehr zu Sklaven mächtiger Rentner und schmarotzender Spekulanten herabsinken. Aber nach drei Seiten hin bedürsen diese Erwägungen der Ergänzung.
Erstens ist glücklicherweise die Spaltung in produktiven Sachbesitz und Rentenbesitz gar häufig uur scheinbar, und namentlich sind die Rittergutsbesitzer, noch mehr die Bauern, in weit höherm Grade wirkliche Besitzer ihrer Güter, als sie es dem Hypothekenbuche nach scheinen. Weiß man doch, daß