Beitrag 
Litteratur
Seite
432
Einzelbild herunterladen
 

432

die möglichst hohe Dividenden heransschlagen wollen. Eine richtig vrganisirte Kor­poration hat gnr keine Verwaltnugskvsten.

Anc ungereimtesten ist es, besondre Veranstaltungen zn treffen fiir Fälle, die gnr uicht oder uur nusunhmsweise vorkommen; hier mnß das Mißverhältnis zwischen Leistnng und Zurüstimg, das iu der Kostspieligkeit zum Ausdruck kommt, enorm sein. Wenn es Judustrien giebt, in denen die Arbeiter zu tansenden ge­rädert, verbrannt oder vergiftet werde», so mag man zunächst nachsehen, ob solche Gewerbe überhaupt nötig siud, sodann, falls sie volkswirtschaftlich unentbehrlich sein sollten, ob sich die Gefahren für Leben, Glieder und Gesundheit uicht abstellen lassen; nicht aber soll man eine fiir solche Berufsarten allenfalls gerechtfertigte Ein­richtung andern Berufsarteu aufnötigen, bei denen Betriebsunfälle nahezn unmöglich und jedenfalls ganz außerordentliche Vorkommnisse sind.

Wie die Zustände uuu eiumal sind, hat ja die Zwnugsversichernng vielen Nöten abgeholfen, sie liudcrt manches Leid und wird ohne Zweifel von tanseudeu gesegnet, aber mit Rücksicht auf die politischen und sozialen Wirkungen nnd Folgen konnte sie uur von den Sozialdemvlrateu mit ungetrübter Genugthuung begrüßt werden; dcnu diese sehen mit Recht darin den Verzicht des Staates auf Wieder­herstellung der privatwirtschaftlich vrgnnisirlcu Gesellschaft und den ersten Schritt zur Verwirklichung desZukuuftstnates."

Schwarzes Bret

Rcnßischcs Amtsdeutsch. Nachdem die fiir den bisher grnndbücherlich (!) noch nicht ciugctragucu Grundbesitz der Stadtgemeinde Greiz an Straßen, Plätzen u. s. w,, einschließlich des unter Parzelle Nr, 317 des die Flnr Greiz inbegriffnen (!) Göltzschflußbettes nebst Brückeuüberbau aufgestellten, seitens des hiesigen Gemeindevorstnndes anerkannten Folien zur Einschreibung in das Grnnd- und Hypothekenbuch für die Stadt Greiz vorbereitet sind, wird solches mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Entwürfe beregter (!) Folien für alle, die daran ein Interesse haben, an nnterzeichncter Gerichtsstelle zur Einsicht bereit liegen, mw werden hierbei zugleich alle, welche gegen den Inhalt dieser Entwürfe wegen ihnen an den darunter begriffnen Grundstücken etwa zustehender dringlicher oder aus Pro- testationen wider Veräußerung und Verpfändung und solche Akte ausschließenden Dispositions- beschrcinkungeu herzuleitender Rechte etwas einzuwenden haben, aufgefordert, diese Einwen­dungen bis 22. August bei der Grund- und Hypothekenbehörde anzuzeigen, widrigenfalls die­selben solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte (?) Besitzer nnd andre Rcalberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbnch ein­getragen werden, keinerlei Wirkung beiznmcsseu ist.

Wir erlauben nns die Anfrage an das Reichsgericht: Ist der Deutsche gesetzlich ver­pflichtet, eine solche Schandsprache zu verstehen? Oder kann er sich im Falle eines Prozesses daranf berufen, daß er diese Bekanntmachung zwar gelesen, aber nicht verstanden habe?

Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr, Will). Grunow in Leipzig Druck von Carl Marqnarl in Leipzig