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Denkmäler deutscher Tonkunst
gestellten Verhältnissen ein Gebiet eröffnet, das recht augenscheinlich darthut, wie unzureichend das Gesetz ist, um aus ihm allein das Recht abzuleiten. Dabei kaun man nicht einmal von einem Mangel des Gesetzes reden. Keine gesetzgeberische Kraft würde imstande sein, diese Lehre in einer Weise zn ordnen, daß man aus dem Gesetz allein das Recht entnehmen könnte. Es muß eben noch etwas andres hinter dem Gesetze stehn, was den öden Buchstaben mit lebendigem Geiste erfüllt. Was ist aber dieses andre?
Der Verfasser sagt: es ist ein Gewohnheitsrecht. Nun kann man jn sagen, daß es einer allgemeinen Nechtsüberzeugung in unserm Volke entspricht, wenn der Arzt für ärztliche Zwecke je nach Umständen Eingriffe in den menschlichen Gesundheitszustand vornimmt. Insofern kann man also von einem Gewohnheitsrechte reden. Aber dieses Gewohnheitsrecht läßt uns doch wieder völlig im Stich, wenn es gilt, die Grenzen dieser ärztlichen Befugnis zu bestimmen. Denn die Fragen stellen sich fast in jedem Falle anders, und es würde ganz unmöglich sein, für jeden Fall Vorgänge auszuweisen, aus denen sich das im Volke lebende Nechtsbewußtsein erkennen ließe. Die Wissenschaft muß also uoch eine andre Quelle habe», aus der das auf diesem Gebiet anzuwendende Recht zu schöpfen ist. Diese Quelle aber ist — man verzeihe uns, wenn wir kein andres Wort dafür wissen — das Vernünftige. Das, was vernünftig ist, muß die Wissenschaft auf diesem Gebiet als Recht anerkennen.
So bildet auch diese Lehre wieder einen Beweis dafür, daß die Rechtswissenschaft eine Wissenschaft des Vernünftigen ist oder — wenigstens sein sollte.
Denkmäler deutscher Tonkunst
er Romantik wird es als Verdienst nachgerühmt, daß sie die wissenschaftliche Beschäftigung mit der deutschen Geschichte, Sprache uud Litteratur neu belebt und in die Bahnen gewiesen habe, ans denen sie ihre tief eingreifenden nnd bewunderte» Erfolge erzielt hat. Daß ihr auch zum größten Teile die Begründung der modernen Musikwissenschaft zu verdanken ist, hat man meines Wissens noch nicht hervorgehoben. Was diese zunächst auszeichnet, ist der nationale Zug. Die Arbeiten Forkels uud, ein halbes Jahrhundert später, Kiesewetters sind universalhistorischer Art. Forkels „Allgemeine Geschichte der Musik" reicht bis ins sechzehnte Jahrhundert, beschäftigt sich also mit dem, was man damals alte Musik nannte. Aber ein bahnbrechendes Werk wie Winkelmanns „Geschichte der Kunst des Altertums" ist sie nicht geworden. Sie konnte es