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Der Bund der Landwirte
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Berufung und Schöffengericht

daher nn dcn hohen Reichstag die dringende Bitte: er wolle allen weitern Handels­verträgen, soweit sie eine Herabsetzung der bestehenden Zolle enthalten, unbedingt seine Zustimmung versagen und auf eine Förderung auch der landwirtschaftlichen Ansfuhr Bedacht nehmen, damit die deutsche Landwirtschaft blühen könne zum Segen des gesamten Vaterlandes.

Die großeunpolitische" Partei der Landwirte Dentschlands ist also am 18. Februar 189!.! mit Gewalt geboren worden. Ob sie lebensfähig ist, hat sie jetzt zn beweisen. Wir wünschen den deutschen Landwirten von ganzem Herzen sonnigere Tage, als sie in den letzte» Jahrzehnten gehabt haben; aber wenn sie nicht ebenso hohe Ansprüche an sich selbst wie nn ihre nichtlandwirt­schaftlichen Mitbürger stellen, werden auch alle Massenversammlungen sie nicht retten.

Berufung und Schöffengericht

ie Zeitungen haben von einer Umfrage des preußischen Jnstiz- ministers berichtet, ob es genügen werde, die Strafkammern der Landgerichte in Zukunft mir mit drei, statt wie jetzt mit fünf Nichtern zu besetzen. Zugleich verlautet, daß die Bundesregie­rungen geneigt seien, dem Andrängen des Reichstags nachzugeben und die Berufung gegen die Urteile der Strafkammern einzuführen. Mau darf sich daher darauf gefaßt machen, daß eine Gesetzesvvrlage, die um den Preis der Herabsetzung der Nichterzahl von fünf auf drei die Bernfung gegen die Urteile der Strafkammern gewährt, die Zustimmung des Reichstags finden werde. Dn scheint es denn geboten, in letzter Stunde noch einmal zn prüfen, was durch diese Neuorduuug gewonnen würde, und ob sie nicht am Ende den Teufel durch Belzebub austriebe.

Augenscheinlich sollen die einzuführenden Berufungskammern oder Be- rufuugssenate mit fünf gelehrten Richtern besetzt werden. Ist aber der Vor­teil, den eine wiederholte Prüfung der Anklage bietet, wirklich so groß, daß sie, obwohl von einem nicht besser besetzten Gerichte vorgenommen, als es gegenwärtig das erstinstanzliche ist, den Nachteil aufwiegen könnte, der dadurch entsteht, daß die erste Entscheidung in die Hand eines weniger gut besetzten Gerichts als bisher gelegt wird? Oder wcrdeu nicht gerechtere Urteile ergehn, wenn sie gleich von vornherein von dem bessern Gerichte der fünf Nichter ge­funden werden?