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Dns Vermächtnis und die Prophezeiung Lenaus, daß Nordamerika dem Deutschtum gehöre und gehören werde, verdient gerade jetzt, wv wir die hundertjährige Entdeckung Amerikas gefeiert haben, vvn uus Deutschen ganz besonders in Betracht gezogen zu werden dadurch, daß wir das geistvolle Buch Kürnbergers studiren und jene Verhältnisse prüfen nnd mit der Gegenwart vergleichen.
Lönnern a, S. L, Below
Gin Blick in die Verhandlungen einer Gesetzgebungskommission
ekanntlich war zu Anfang der sechziger Jahre in Hannover eine von allen größern deutschen Staaten (mit Ausnahme Preußens) beschickte Kommission versammelt, der die Aufgabe gestellt war, eine deutsche Zivilprozeßordnung zu Stande zu bringen. Ein Mitglied dieser Kommission schrieb nun an einen Freund in der Heimat öfter Briefe, die das Treiben innerhalb der Kommission in sehr ergötzlicher, aber auch in sehr lehrreicher Weise schilderten. Wir glauben uns den Dank mancher Leser zu verdienen, wenn wir die Briefe (unter Weglassung alles Bedeutungslosen) hier mitteilen.
Hannover, 23. April 1863. . . . An die Frage des rechtskräftigen Beweisurteils müssen wir nun bald kommen. Mit dem allgemeinen Teil sind wir fertig, und gestern ist der letzte Paragraph redigirt worden. Ich kann nicht leugnen, daß mich dieses Redaktionswerk gründlich gelangwellt nnd wiederholt an Juvcnals UWoils sst Wtiram n<m LvriKcire erinnert hat. Die gelehrte Menschheit zerfällt bekanntlich in Genies und Nichtgenies, nnd die erstere Klasse ist die seltenere, in der Kommission auch, beim Licht besehen, gar nicht vertreten. Vielmehr hat man auf jene Originalkräfte ganz zu verzichten, und ich wette darauf, in den 220 und einigen Paragraphen des Entwurfs ist kein einziger originaler oder genialer Gedanke zn finden. Sie werden, wenn Sie ihn lesen, mit Faust sagen: Du hast wohl Recht; ich finde nicht die Spur von einem Geist, und alles ist Dressur. Ich tröste mich mit Wagner: Dem Hunde, wenn er gut gezogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen. Die erste Hand an die Dressur des Hundes legt Leonhardt, eine echte Tierbäudigergestalt. Der Hund ist nach hohem Beschluß des Deutschen Bundes bekanntlich der hannoversche Schäferhund, ein Bastard des französischen Wachtelhundes mit dem gemeinrechtlichen Spitz oder Haushund. Der Wachtelhund ist schon nicht mehr ganz reine Rasse, sondern Genfer Abkunft; vom Spitz ist im ganzen nichts Erhebliches übrig geblieben, allenfalls die Rute statt der Fahne. Diese Rute ist nun der Gegenstand des Angriffs, zunächst der Korreferenten, Baiern und Sachsen. Herr Leonhardt hat seinem hannvverschen Schoßhund einigen Flitter angehängt, ein rotes Halsbändchen oder dergleichen. Baiern behauptet, eine