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Überweisungen von Staatseinkünften
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Überweisungen von Staatseinkünften

taatsmittel zuüberweisen" ist in den letzten Jahren eine sehr beliebte gesetzgeberische Maßregel geworden. Es ist leicht zu be­greifen, warum. Es ist eine Maßregel, mit der sich bequem rechnen läßt. Manüberweist," nnd man ist fertig. Bei der Fülle gesetzgeberischer Aufgaben, mit denen man beschäftigt ist, ist ein abgekürztes Verfahren immer erwünscht. Wie sich die Sache in: einzelnen gestaltet, wie oder ob das überwiesene Geld an die richtige Stelle kommt, damit braucht man sich nicht aufzuhalten. Das überlüßt man der Selbstver­waltung, die sich nach einer noch immer gern geglaubten Legendeglänzend bewährt" hat.

Die Zeit derÜberweisungen" beginnt mit derIsx Hueue," und diese wiederum verdankt ihre Entstehung dem merkwürdigen Umstände, daß sich der Staat Einnahmen schafft, die er gar nicht haben will. Der eigentliche Zweck jeder staatlichen Auflage ist doch der, Geld zusammenzubringen, das zum all­gemeinen Nutzen verwendet werden soll. Die Kvrnzvlle hatten diesen Zweck nicht; sie wollten eine Zollschranke errichten. Dabei sprang nun ein Gewinn von vierzig Millionen heraus. Diesen Gewinn wollte man dem Staate nicht lassen, nm ihn vor der Versuchung zu bewahren, die Gelder, die dawaren, allzuleicht auszugeben. Da verteilte man sie an die Kreise. Ferner war die Absicht vorhanden, den Ackerban zu unterstützen, ohne den Konsumenten zn belasten. Der Sinn derIsx Huene" war der: Wird durch den Ausschluß des russischen Getreides der Brotpreis verteuert und springt dabei ein Gewinn von so nnd so viel Millionen heraus, die verfügbar sind, so ist es recht und billig, diese Gelder den Leuten zu gebeu, denen das Brot durch den Kornzoll verteuert worden ist. Und so überwies man den Ertrag der Steuer an die Kreise.

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