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O.: Ein Nachdrucksprozeß
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Gin Nachdrucksprozeß

von O, Bähr

n einein kleinen bairischen Orte war eil? zehnjähriger Knabe, der Sohn eines katholischen Müllers aus einer gemischten Ehe, angeblich oon Teufeln besessen. Man wußte auch, woher es kam. Eine protestantische Nachbarfran hatte dem Knaben Hutzeln zu essen gegeben und ihn dadurch verhext. Nach mehrfachen andern Versuchen, die Teufel auszutreiben, wurde die Angelegenheit an die Kapuziner des Klosters Wemding gebracht. Der dortige Pater Aurclian nahm nun eine umständliche Beschwörung der Teufel vor, und dadurch gelang es ihm, die Teufel anszutreiben. Über das alles erstattete Pater Aurelinn einen ausführlichen Bericht für die Archive der Klöster Wemding und Altöttiiig. Den Entwurf des Berichts behielt der Pater zurück. Er gab ihn noch andern zu lese», und diese gaben ihn wieder andern. So gelangte eine Abschrift des Berichts auch au die Redaktion der Kölnischen Zeitung. Diese sandte zu­nächst einen ihrer Schriftleiter an Ort und Stelle, nm Erkundigung einzu- ziehn, ob uicht etwa eine Täuschung vorliege. Nachdem aber festgestellt war, daß wirklich eine Teufelsbeschwvruug, so wie in dem Bericht erzählt war, stattgefunden hatte, widmete im Mai v. I. die Zeitung dieser interessanten Angelegenheit einen ausführlichen Artikel, worin der Bericht des Pater Anrelicm wörtlich aufgenommen wnrde. Natürlich durchlief dieser Bericht alle Blätter.

Hierauf erhob der Staatsmiwalt gegen den Redakteur der Kölnischen Zeitung Anklage, weil er durch Veröffentlichung des Berichts, ohne Zustim­mung des Urhebers, eine» strafbaren Nachdruck begangen habe. Auf gepflogene Verhandlung beantragte der Staatsanwalt wegen dieses Nachdrucks gcgeu den angeklagten Redakteur eiue Geldstrafe von tausend Mark. Auch das Gericht nahm einen strafbaren Nachdruck als begangen au, ließ es aber bei eiuer Strafe von fünfzig Mark bewenden. Als strasmindernd wnrde bezeichnet, daß der Angeklagte geglaubt habe, durch Veröffentlichung des Berichts eine Kulturaufgabe zu erfüllen. Eine ausführliche Darstelluug der Verhand­lungen findet sich in den Blättern der Kölnischen Zeitung vom 29. und 30. November.

Der Prozeß giebt uns Veranlassung, die Frage zu stellen: War denn