Beitrag 
Die sogenannte lex Heinze
Seite
72
Einzelbild herunterladen
 

72 Lin Llb-Trave-Ranal

gerichten gegen die Antrüge des Amtsanwalts eine völlig unangebrachte und die Strafrechtspflege lähmende Milde waltet.

Schließlich bleibt noch zu erwähnen, daß nach einem weitern Borschlage zu 362 des Strafgesetzbuchs Prvstituirte, die nach 361 Nr. 6 verurteilt worden sind, statt in eiu Arbeitshaus, in eiue Besserungs- oder Erziehungs­anstalt oder in ein Asyl gebracht werden können. Diese mildere Behandlung würde jedoch nur bei jugendlichen Personen einen günstigen Erfolg erwarten lassen.

Gin Glb-Trave-Kanal^)

s ist eine bedauerliche Thatsache, daß die Ausfuhr Deutschlands seit einer Reihe von Jahren nicht die Fortschritte aufweist, die im Interesse des deutschen Handels und der deutschen Industrie zu wünschen wären. Während sich Englands Übergewicht im internationalen Berkehr, gestützt auf seine reichen natürlichen Hilfsquellen, besonders auch auf die Leistnugen seiner Kolonien, fast un­verändert erhalten hat, auch Frankreich seine Jndustrieerzeugnisse in jährlich gesteigerten Mengen ausführt, hat die Ausfuhr Deutschlands in dem letzten Jahrzehnt, wie sich ans den Angaben des statistischen Jahrbuchs für 1892 ergiebt, keine Fortschritte gemacht; sie betrug:

1882 20428282 Tonnen t»87 22295112 Tonnen

1883 2264308!) 1888 23841217

1884 22061945 1889 21446922

1885 21643219 1890 22 414247

1886 21482972 1891 23338635

Für dieses Stehenbleiben mögen mannichfache Gründe geltend gemacht werden können: die Erhöhung der Zollschranken im Auslande, das Erstarken der Industrie fremder Münder, wesentliche Erhöhung der Produktionskosten im Jnlaude n. a. Aber eine wichtige Ursache sollte bei der mangelhaften Aus­bildung unsrer Verkehrswege auch nicht übersehen werden. Der Standort unsrer Industrien ist vielfach für die Ausfuhr sehr ungünstig, weil sie größtenteils an die tiesbinnenländische Lage der Kohlen- und Eisenlager gebunden sind,

") Da die Berhcindlmigen über die Ausführung eines Elb-Trave-K-mcils zwischen Lübeck nnd Preußen dahin geführt haben, daß nicht nur eine grundsätzliche Einigung über die ge­meinsame Ausführung erreicht, sondern auch eine Verständigung über die gemeinschaftliche Tragung der Kosten erzielt worden ist, dürfte der vorstehende Anfsatz nicht ohneaktuelles" Interesse sein. D. Red.