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Die Sprache des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs
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Die Sprache

des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs

von Walter Gensel

on den mehr als viernndeinhalbhundert kritischen Federn, die der im Jahre 1888 veröffentlichte Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das deutsche Reich in Bewegung gesetzt hat, haben sich nicht wenige auch mit der Sprache dieses Gesetz­gebungswerkes beschäftigt. Und wie es meist Rechtslehrer sind, die den Entwurf mit Keulen totgeschlageil zu haben glauben (Felix Dcchn, Gierte, Menger u, a.), so sind es vor andern auch wieder Rechtslehrer, die an seiner Sprache kein gutes Haar lassen. Prof. Vekker in Heidelberg sagt: Überall wird das Abstrakte bevorzugt vor dem Konkreten, das Gewundne vor dein Geraden, das Zusammengesetzte vor dem Einfachen. Es wird so viel Knnst auf die Fassung verschwendet, bis ^sv viel, bis?j es endlich gelungen, sie dein gewöhnlichen Sprach- und Denkgebrauch möglichst fern zu rücken und damit dann erst recht dunkel und undeutlich zu inachen. Es werden Ein­schränkungen und Ausnahmen in den Vvrtrag der Regeln hineingezwängt, woraus langatmige, schwerverständlich nnd mißlautend sich abklappernde Texte erwachsen." Professor Fischer, damals in Greifswald, äußert:Der Entwurf ist so fern von allem natürlichen Denken, daß ein Laie mit den Worten des Ge­setzes überhaupt keinen Sinn zu verbinden und auch der Jurist erst nach vielen Mühen den Sinn der Paragraphen zu enträtseln vermag." Professor Gierte in Berlin sagt:Die Sprache des Entwurfs ist ein abstraktes Jnristendentsch, nnvolkstümlich und für den Laien vollkommen unverstäudlich; sie entbehrt der Kraft und Tiefe, der sinnlichen Anschaulichkeit und der überzeugenden Bered­samkeit, sie artet vielfach ins Doktrinäre, Pedantische, Verkünstelte nnd dann wieder ins Triviale, Seichte, Schleppende aus. Mit Bekümmernis muß es gesagt sein ^sein?I, daß niemals noch ein großes Gesetzbuch so gänzlich den Ton der Volksgesetzgebung verfehlt hat. Welches Gesetzbuch alter oder neuerer Zeit Hütte dem Volke, zu dem es spricht, durch seine Fassung in so planmäßiger Weise die Thore zum Verständnis der Rechtsordnung verriegelt?" Von andrer Seite wird dem Entwurf übergroße Länge und eine dem Wesen der deutschen