Der Prozeß gegen Ahlwardt
von O, Bahr
nderthalb Wochen lang hat der Prozeß gegen Ahlwardt alle Welt in gespannter Aufmerksainkeit erhalten. Neben dein Interesse, das sich nn die Frage knüpfte, ob unser Heer wirklich unbrauchbare Waffen erhalten habe, war es für den Politiker von Bedeutung, daß hier eine große Schlacht gegen den Antisemitismus geschlagen wurde, wobei es freilich eineu seltsamen Hintergrund bildete, daß der Mann, der schwer beschuldigt auf der Anklagebank saß, gleichzeitig bei einer Neichstagswcihl mit großer Mehrheit aus der Wahlurne hervorging. Für den Juristen aber bot der Prozeß seltsame, nichts weniger als erfreuliche Erscheinungen dar, die zu ernstem Nachdenken anregen müssen.
Die Verhandlung hat mit einer Verurteilung des Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten abgeschlossen. Wir beabsichtigen nicht, dieses Urteil seinem materiellen Gehalte nach zu besprechen. Die Hauptfrage, die dabei iuteressirt, hat ja ohnehin durch die Erklärungen des Reichskanzlers und des sächsischen Kriegsministers im Reichstage ihre Erledigung gesuuden. Es konnte sich also nur noch um die Fragen handeln, ob und inwieweit der Angeklagte bei Erhebung seiner Anschuldignugen in gutem Glauben gewesen sei, uud ob und inwieweit er bei ihrer Veröffentlichung aus patriotischer Gesinnung oder aus andern Beweggründen gehandelt habe. Über diese Fragen wird sich aber wohl jeder, der den Verhandlungen gefolgt ist, anch unabhängig vvu dem ergangnen Urteil eine Ansicht gebildet haben. Ganz untergeordnet ist die Frage, ob der Angeklagte schon durch die Form, in der er seine Anschuldigungen vorgebracht hat, Beleidiger geworden ist und sich strafbar gemacht hat. Wir wollen hier den Prozeß nur in formeller Beziehung besprechen, weil Grenzboten IV 1892 77