Beitrag 
Reformen auf dem Gebiete der Interessenvertretungen
Seite
49
Einzelbild herunterladen
 

Reformen auf dem Gebiete der Interessenvertretungen

von R. Steg ein anII

W''^Ä

ür den, der sich daran gewöhnt hat, Erscheinungen des öffent­lichen Lebens in ihrem Zusammenhange zn beobachten, ist eine Bewegung nicht ohne Interesse, die sich gegenwärtig auf dein Gebiete der Interessenvertretungen vollzieht: der Drang der ein­zelnen Erwerbsgruppcn nach einer staatlich anerkannten Vertre- tnng. Das Bezeichnende dieser Bestrebungen ist das offenbare Ringen nach Einfluß und Macht, und zwar nach außen wie nach innen, d, h, im Staate und gegenüber den einzelnen Berufsgenossen,

Während iu Deutschland lange Zeit Großhandel und Fabrikation in den Handels- und Gcwerbekmnmern das einzige Beispiel einer staatlich vrgcmisirten Jnteresseugemeiuschaft darstellten, sehen wir neuerdings anch die andern große» Erwerbsgruppen: Landwirtschaft, Handwerk und die Verkehrsgewerbe, sich um autoritative Vertretung ihrer Interessen bemühen, und selbst die iu andern, Sinne erwerbenden Gruppen der Anwälte und Ärzte haben es sür uotweudig befunden, sich eine staatlich anerkannte, ständische Gliederung zu geben.

Suchen wir nach deu tiefer liegenden Beweggründen, die allen diesen Bestrebungen gemeinsam sind, so werden sich diese am deutlichsten ergeben, wenn wir die Bedeutung derKammern" mit der der sreien Vereinigungen vergleichen.

Die unterscheidenden Merkmale zwischen beiden Formen der Interessen- Vereinigung dürften hauptsächlich folgende sein: 1. Während die freie Ver­ewigung nur einen Teil der Verufsgenossen umfaßt, uämlich den, der für sich emen Vorteil in dem Veitritt sieht, umschließt die Kammer sämtliche Berufs- genosseii, die nicht als der Gemeinschaft unwürdig befunden werden. 2. Wäh- Giniziwten IV 1892 7