Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der Reichskommissar an der Elbe. Die überall freudig begrüßte Ernennung des ReiclMoinmissars Freiherrn von Richthofen ist ein so bedeutsamer Schritt, daß es sich verlohnen dürfte, wenigstens nach einer Richtuug das Feld seiuer Thätigkeit anzudeuten. Zuvor aber möchten wir es auch bei dieser Gelegenheit betonen, daß mit deu vorhnudnen Gesetzen unendlich viel zu machen ist, wenn sie znr rechten Zeit angewendet werden, und daß der fortwährende Ruf nach nenen Bestimmuugeu gewöhnlich der Scheu vor der Ausführung des Gebotnen entspringt.
Genuß, es ist eiu außerordentlich umfangreiches Gebiet, das Herr von Richthofeu übernimmt, denn es umfaßt alle die mannichfachen Anordnungen, die die Gesundheitspflege erfordert. Geht man zunächst von Hmnbnrg ans, so mnß es billig in Erstaunen versetzen, daß man von Not und sogar von Elend dort spricht und öffentliche Unterstützung für nötig erachtet. Steht denn Hamburg nicht unter dem Gesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juui 1370? Wir deuten, unzweifelhaft, uud damit ist doch auch der K 28 dieses Gesetzes zu beachten nnd auszuführen. Dieser lautet: „Jeder hilfsbedürftige Norddeutsche (jetzt Deutsche) muß vorläufig vvu demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt werden, in dessen Bezirk er sich bei dem Eintritte der Hilfsbedürftigkeit befindet," und H 60 schreibt vor: „Ausländer müsseu vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt werden, in dessen Bezirk sie sich bei dem Eintritt der Hilfsbedürftigkeit befinden." Angesichts dieser Bestimmungen ist man doch zu der Frage berechtigt: -Wie kmm Not uud Elend in der Weise, wie es veröffentlicht worden ist, Platz greifen, ohne sofort von der städtischen Armenverwaltnng Abhilfe zu erfahren? Ist es Mangel an Ärzten oder sonstigem Personal, der dort herrscht? Nach den neuesten Mitteilungen keineswegs. Der Bedarf an Pflegepersonal ist gedeckt. Es kann also nur Mangel an Geld herrschen, und diesem kann doch sofort, nötigenfalls durch eine Anleihe, abgeholfen werden, wenn wirklich die Hamburger Staats- oder Ge- meiudekasse nicht hinlängliche Mittel zur Verfügung hätte. Die Stadt Hamburg bekommt jeden Augenblick Anleihen zu beliebiger Höhe, es ist also uur der Wille der betreffenden Verwaltung uud Vertretung erforderlich. Diesen Willen herbeizuführen, wird wesentlich Sache des Herrn Reichslommissars sein. Die Gesundheit erfordert bekanntlich in erster Linie die nötige Ernährung und Pflege. Die Hamburger Behörden werden sich deshalb schleunigst entschließen müssen, deu Bedürftigen auf Kosten der Stadt ein gesundes Obdach und den unentbehrlichen Lebensunterhalt, wozu auch Kleidung u. f. w. gehört, zu gewähre». Nimmt man die Zahl der Hilfsbedürftigen auf 100 000 an und unterstützt man jeden mit 50 Pfennigen täglich sechs Mvuate lang, so hat man neun Millionen Mark nötig, einen Betrag, der in Hamburg nicht schwer wiegt. Wenn die Hamburger also fünfzehn Millionen aufwenden wollen, und weshalb wollen fie nicht? so können sie noch viel über die ersten Anforderungen, das nllernotwendigste hinaus bewirken. Die eingesandten ein oder zwei Millionen sind ein erfreuliches Zeichen der Opferwilligkeit, aber sie sind uur ein Wassertropfen auf deu heißeu Stein, und was sind sie anders als eine Ersparung für die guten und steuerfähigen Hamburger? Gegeuüber dieser gesetzlichen Anforderung muß selbstverständlich jeder politische Groll verstummen. Ist auch mancher Hamburger in öffentliche» Versammlungen als Geldprotze ver-