Die Judenfrage eine ethische Frage 501
thaten beanspruchen, die allein für die Staatsangehörigen bestimmt sind. Er hört auf, Bürger zu sein und darf expatriirt werden, mit größerm Rechte, als dies durch das deutsche Gesetz vom 4. Mai 1874 gegenüber den katholischen Geistlichen gestattet und 1888 gegenüber den Sozialisten durch den Bundesrat wenigstens beabsichtigt worden war. Hier ist ja aber nicht einmal von Expatriiruug, sondern nur von Deportation verurteilter Verbrecher die Rede.
Hand in Hand mit diesen einschneidenden Reformen aber muß noch etwas andres gehn: es muß verhütet werden, daß die kleinen Vermögen durch das große Bvrseukapital „mittels vrganisirter Spielkuppelci," wie Schaffte sagt, vernichtet werden. Dem Aktienschwindel nnd dem faulen Gründungswesen muß endlich einmal das Handwerk gelegt werden. Wenn es im Interesse der Gesamtheit ist, daß die Börsengeschäfte, die in kurzen Zeiträumen die gewaltigsten Eigentumsverschiebungen hervorrufen können, auf die Börfenmänner und protokvllirten Kaufleute beschränkt bleiben, wenn anerkannt wird, daß es gemeinschüdlich ist, wenn kleine Beamte, Handwerker, Köchinnen, Pensionäre, Diener u. s. w. ihre sauer ersparten paar Groschen zum Bankier oder Börseungenten tragen nnd diesem gestatten, damit zu spekuliren, so wage man ja nicht, jene Spitzbuben, die dem leichtgläubigen Publikum das Geld aus den Taschen locken, mit Phrasen wie „Popularisirung der Spekulation," „Demo- krntisirung der Börse" u. a. m. zn verteidigen. Im Gegenteil, man bestehe darauf, daß Makler und Agenten nur im Namen von protokollirten Kaufleuten, die allenfalls von der Sache etwas verstehen, Börsenaufträge annehmen und ausführen; alle von andern Personen herrührenden Aufträge müsfen als null und nichtig angesehn, Geschäfte, die für solche Personen abgeschlossen worden sind, aufgehoben und der Kontrahent, der in gutem Glauben gehandelt hat, vom Makler entschädigt werden. Es müßte einfach — sit veuig, verbo — eine Einschränkung der Börsenfähigkeit beschlossen werden, wie eine Einschränkung der Wechselfähigkeit schon seit geraumer Zeit infolge der von den Dorfwucherern angerichteten Verheerungen von wohlunterrichteter Seite befürwortet wird.
Soll aber eiu solches Gesetz auch wirksam sein, so muß der Börsenoligarchie ihr feiler Bundesgenosse, die Presse, entzogen werden. Die politische Tagespresse dürfte entweder gar keine ausführlichen Börsenberichte und Annoneen von Speknlationsbanken bringen — dies wäre den Fachzeitungen zu überlassen —, vdcr sie müßte auch für ihre Berichte und den dadurch hervor- gernfnen Schaden verantwortlich gemacht werden. Es giebt kein natürliches Interesse der Gesamtbevölkerung für die Börse, das künstliche Interesse wird durch spaltenlange Reklamen nnd Annoncen, die mit „Beteiligungen" nnd Aktien splendid bezahlt werden, wachgerufen und erhalten. Die Gesamtbevölke- rung versteht nichts von den Hunderten vou Werten, die an der Börse ge-