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Zur Unfallversicherung der Arbeiter
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Zur Unfallversicherung der Arbeiter

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lasteten lieber jahrelang ihr Armenbudget, als daU sie einmal eine größere Ausgabe für eine zweckentsprechende ärztliche Behandlung bewilligt hätten.

Anders heute. Die Verufsgenossenschaften, die jetzt die Entschädigungen zu zahlen habeu, haben ein Interesse daran, daß die Folgen der Unfälle nach Möglichkeit gehoben oder beseitigt werden. Die Höhe der Entschädigungen richtet sich nach dem Grade der verbliebnen Erwerbsfähigkeit, und wenn diese im Laufe der Zeit gesteigert wird, kann nach dem Gesetz auch die jährliche Nente herabgesetzt werden. Ein verloren gegcmgnes Bein läßt sich freilich nicht wieder erneuern, und der Arbeiter, den dieser Verlust betroffen hat, wird Zeit seines Lebens die ihm zu Anfang bewilligte Mmte zu beanspruchen haben. Aber andre geringfügigere Folgen von Unfällen, Schwäche im Arm, Steifheit der Hcmd oder einzelner Fingergelenke können durch Massage, durch Elektrizität, durch passive und aktive Bewegungen gemildert und vielfach beseitigt werden, eine Gelenkentzündung, wie sie sich oft nach äußern Verletzungen einstellt, kann, wenn sie vom Arzte richtig erkannt wird, auch in schwierigen Fällen in Kürze geheilt werden. Gute und kräftige Kost ist natürlich die Voraussetzung für den Erfolg jeder Heilung.

So sind den Verufsgenossenschaften die Wege vorgczeichnet, auf denen sie zum Teil auf eiue Verminderung der Unfalllasten hinwirken können: ein­gehende ärztliche Behandlung der Verletzten, gute Pflege und Kost, und wo diese bei den Angehörigen nicht zu haben ist, Unterbringung im Krankenhause, für die Genesenden Schonung und bis zur Wiederaufnahme der Arbeit Ge­währung des notwendigen Lebensunterhalts. Die Berufsgenossenschaften haben auch einsehen lernen, daß Freigebigkeit am richtigen Platze die größte Spar­samkeit für sie bedeutet, und leisten, was die Krankenbehandlung anlangt, ihr möglichstes. Nicht nur daß man den Verletzten den Arzt zur Seite stellt, so lange es irgend not thut, und daß man sie auf Wochen und Monate im Krankenhause verpflegen läßt, daß mau für die Zwecke der Berufsgenossen- schaften eigne Krauken- und Nekonvaieszenteuhäuser errichtet, es werden auch kostspielige Kuren in Heilanstalten, Konsultationen bei medizinischen Autori­täten oft in entlegnen Universitätsstädten, selbst Badereisen nicht gescheut, wenn nur irgendwelche Aussicht vorhanden ist, daß dadurch die Erwerbsfühigkeit bei den Patienten wieder gehoben werden kann. Freuen wir uns dessen. Mag es auch iu erster Linie die Rücksicht auf spätere Ersparnisse sein, was die Leiter der Berufsgenosfenschaften zu ihrer Handlungsweise veranlaßt, immer wird durch das Bestreben, die verletzten Arbeiter wieder zu arbeitsfähigem und brauchbaren Mitglieder» der menschlichen Gesellschaft zn machen, den betroffnen und der Allgemeinheit ein größerer Dienst geleistet, als wenn man durch sie ohne Rücksicht auf die Möglichkeit einer Beseitigung oder Hebung ihrer Ge­brechen die Zahl der Staatspensionäre über Gebühr vermehren würde.

Freilich wird den Berufsgenossenschaften und das ist bei Gelegenheit