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Gedanken eines Laien über den Buschoffschen Prozeß
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Der Entwurf eines deutschen Lheckgesetzes

Jude sollte das nicht thun können? Und Buschvff ist ein altgläubiger Jude. Wie der Staatsanwalt hervorhebt, kann ein so frommer Mann, der morgens fastet, weil der Sterbetag seines Vaters ist, der abends die Küppersche Scheune nicht betreten will, weil er an diesem Tage keine Leiche sehen darf u. s. w., keinen Mord begehen. Gerade deshalb könnte er eines solchen Mordes fähig sein.

Buschoff ist freigesprochen. Ganz Juda erhebt ein Jrokesengeheul vor Freude, und es werden Sammlungen für ihn veranstaltet, bei denen sich anch besonders Herren desFortschritts" mit christlichen Namen beteiligen. Ist Buschvff unschuldig, so beklagen wir ihn und seine Familie wegen des ihm widerfahrnen Unrechts gerade sv tief, wie die Tausende nnd Abertausende, die bisher unschuldig iu Untersuchungshaft gesessen, die Jahre lang unschuldig in Kerker und Banden gelegen haben. Nach unserm Dafürhalten ist dies ein dunkler Punkt in der Gesetzgebung; es erscheint nns als ein schreiendes Unrecht, daß die unschuldig Verhafteten oder Verurteilten keine Entschädigung erhalten. Ist es aber jemals vorgekvmmen, daß für einen Christen derartige Aufrufe erlassen und Sammlungen veranstaltet worden sind, daß sich Jude» mit Namensunterschrift und Geldbeiträgen für einen Christen aufgeworfen hätten? Und hier, wo es sich um einen Jnden handelt, wetteifern Christen, zusammen­zuschießen für einen Juden! Nur weil er eiu Jude ist!

Der ganze Prozeß hat gezeigt, daß Israel eine furchtbare Macht ist, eine furchtbare Macht hat. Hüten wir uns vvr zu weitgehenden Zugeständ- nissen, und mögen sie sich hüten, den Bogen zu straff zu spannen, der Pfeil könnte sonst auf den Schütze» zurückfliegen!

Der Entwurf eines deutschen (Lheckgesetzes

Von Julius Lubszynski

er die Entwicklung der deutschen Gesetzgebung mit Aufmerksam­keit verfolgt, dem wird es nicht entgangen sein, daß sich in den letzten Jahren in Deutschland eine sonderbare Zurückhaltung, um nicht zu sagen Abneigung des Handelsstandes gegen alle in sein Gebiet eingreifenden gesetzgeberischen Maßnahmen bemerk­bar gemacht hat. Ihren vollendeten Ausdruck hat diese Erscheinung bei der kürzlich in Angriff genommenen Börsenenquete gefunden, an der sich mit Jnter-

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