Ganz gewiß nicht, dein, es bildet einen sehr bedeutenden Bruchteil unsrer Gesellschaft nud wird und muß daher als die Vertretung des beweglichen Vermögens und bestimmter hvchbedcnteuder Verufsarten in deu parlamentarischen Körperschaften nach wie vor seine Bedürfnisse zur Geltung bringen. Aber es wird künftighin weder die rein politische noch die wirtschaftliche Entwicklung in dem Grade beherrschen, wie es ihm jahrzehntelang möglich gewesen ist, so lange, als es die wesentlichste Stütze des nationalen Gedankens abgab und die uichtbürgerlichen Elemente unsers Volkes sich jenein Gedanken noch versagten, es wird auf die lauge festgehaltue Eiubildung verzichten müssen, daß es mit dem „Volke" zusammenfalle. Eineu maßgebenden Einfluß, einen Einfluß, wie er seiner materiellen und geistigen Kraft entspricht, wird es nur dann wiedcr- gewinueu könueu, wenn es sich neue Ideale schafft an Stelle der erfüllten oder abgelebte».
^oldatemnißhandlungen
o oft sich der Reichstag mit der Beratung des Militnrhanöhalts beschäftigt, briugeu Deutschfreisümige uud Sozialdemokraten Soldateumißhandlungen zur Sprache. Es nuterliegt keinem Zweifel, daß gerade diese Rcichstagsverhandlnngen im Auslande uud hauptsächlich bei unsern westlichen Nachbarn Mit Behage» gelesen imd als Beweise für deutsche Barbarei ausgenutzt werden. Mancher Elsässer und Lothringer wandert dann nach Frankreich uud erduldet iu der Fremdenlegion in Afrika und in Asien in Tvngting eine Behandlung, gegen die uusre Militärzucht selbst da, wo sie sich im Übereifer bis zu dem juristischen Begriff der Mißhaudlung steigert, ein Kinderspiel ist. Mau lese doch uur die Berichte von Fremdenlegivnären, deren die letzten Jahre eine gauze Anzahl gebracht haben, um sich über die dort dienstlich verhängten Strafen zu uutcr- richteu, uud mau wird einsehen, daß die Behandluug, die dem Soldaten im deutschen Heere zuteil wird, durchaus human ist, soweit sie sich iu deu gesetzlich vorgeschriebnen Grenzen hält. Unsre Militnrstrafgesetzgelmng uud unsre Disziplinarstrafvrduuug braucht den Vergleich mit keiner gesetzlichen Bestimmung der Art in ander» Staaten zu scheuen. Die rücksichtslose» Anzapfungen, deueu die Vertreter unsers Heerwesens im Reichstage gerade in dieser Nichtnng ausgesetzt sind, müsse» im Auslande den Gedanken erwecke», als wäre» uusre Strafbestimmuugeu mangelhaft, soweit sie sich auf Verhütung von Mißhandlungen beziehen, oder vielmehr als wäre die gesetzlich vorgeschriebue Behandlung unsrer Soldaten eine grausame. Und doch ist das keineswegs der Fall. Grenzboten III 1892 U