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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Nochmals der leere Reichstag. In Nr. 12 der Grenzboten befindet sich Seite 608 ein Vorschlag, wie der häufigen Beschlnßnnfähigkeit des Reichstags ab­zuhelfen sei: es wird verlaugt, daß iu der Reichsverfassuug der Znsatz anfgenvmmeu werde:Wer dreimal ohne Erlaubnis fehlt, ist nicht mehr Abgeordneter."

Dieser Vorschlag erscheint auf den ersten Blick sehr einleuchtend. Legt man sich aber die Frage vor: Welche Folgen werden entstehen, wenn der Reichstags­präsident von seinem neueu Rechte Gebrauch macht? so lautet die Antwort: Un- unterbrochne Ersatzwahlen im ganzen Reiche und Wiederwahl der alten Sünder!

Da nun jetzt der gerügte Übelstaud, trotz aller Diäten, anch ans dem preußischen Abgeordnetenhanse gemeldet wird, so mochte ich, als alter Soldat, dem die gründlichste Abhilfe die liebste ist, ein andres, radikales Mittel in Vorschlag bringen. Man gebe den betreffenden Paragraphen der Reichsverfassuug folgende» Wortlaut:Durch jede Reichstagswahl wird für den betreffenden Wahlkreis ein Abgeordneter nnd ein Stellvertreter für ihn ernannt. Abgeordneter ist, wer relativ die meisten Stimmen erhalten, Stellvertreter, wer nach dem so gewählten Abge­ordneten die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Der Stellvertreter ist be­rechtigt, den Sitz im Reichstage einzunehmeu nnd muß vom Präsidenten einberufen werden, sobald der Abgeordnete zwei Tage ohne Urlaub gefehlt hat nnd am dritten Tage, bei Beginn der Sitzung, nicht zur Stelle ist. Durch seinen Eintritt in den Reichstag wird der Stellvertreter ohne weitres Abgeordneter. Der bisherige Ab­geordnete rückt an die Stelle des Stellvertreters."

Diese Bestimmungen würden auf die einzelnen Parteien eine durchgreifende Wirkung üben, daß jeder andre Druck auf die Abgeordneten überflüssig werden würde. Abgeordneter nud Stellvertreter würden fast immer zwei schroff einander gegenüberstehenden Parteien angehören, uud die Parteien wären natürlich anss äußerste dabei interessirt, nur solche Kandidaten aufzustellen, die auch wirklich ge­sonnen wären, ihren Pflichten gctrenlich nachzukommen und Sorge trügen, daß ihre Sitze nicht an die Gegenpartei verloren gingen.

Ob die jetzigen Abgeordneten sehr geneigt sein würden, solchen Änderungen ihre Zustimmung zu erteilen, erscheint allerdings sehr zweifelhaft. Sie würden in solchen Bestimmungen einen unerhörten Zwang sehen, sie auch Wohl nicht mit ihrer Würde in Einklang zn bringen wissen. Die Wühler aber würden andrer Ansicht sein, sie würden den unwürdigen Zustand berücksichtigen, der so häufig durch die leeren Bänke des Reichstags hervorgerufen wird; nnch würden sie bedenken, daß der Präsident bei voll besetztem Hanse die weiteste Nachsicht in der Beurteilung der Urlaubsgesuche walte» lassen könnte, ohne die Beschlußfähigkeit in Frage zu stelle«, uud würden gern allen Maßregeln zustimmen, die die Herrn Abgeordneten veraulasseu köuuteu, in der Pflichterfüllung dem ganzen Volke mit gutem Beispiele voranzugehen.

Der Einwand, daß bald Mangel an geeigneten Reichstagstaudidateu eintreten würde, dürfte wenig stichhaltig sein. Unsre militärisch erzvgne Nation hat sich jeder Notwendigkeit noch stets freudig unterzogen, warum nicht auch in diesem Falle? Sitzen doch alljährlich taufende von Geschwornen auf ihreu Plätzen, ohne zu murren j?j, und kann man doch bei jeder Behörde, namentlich in Berlin selbst,