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Nochmals die Reform des Reichstagswahlrechts
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Nochmals die Reform des Reichstagswahlrechts

er Aufsatz von O. Vähr in Nr. 22 der Grenzboten über die Änderung des Reichstagswahlsystems wird bei vielen Lesern großes Interesse erregt haben. Die Reformbedürftigst des jetzigen Systems ist nicht zu verkennen. Den Vorschlägen Bnhrs vermag ich jedoch nicht beizustimmen. Sie gipfeln darin, daß man künftig nicht so sehr Personen als Parteien wählen soll. Auf jedem Stimmzettel soll bei Vermeidung der Ungiltigkeit eine Partei angegeben sein. Der Name eines bestimmten Wahlkandidaten kann dazu gesetzt werden. Ferner wird gesetzlich eine gewisse Minimnlzahl der Wahlstimmen für das ganze Reich festgesetzt. Der Verfasser schlägt 18 000 vor. Erreichen die auf den Namen eines Kandidaten in einein bestimmten Wahlkreise abgegebnen Stimmen diese Zahl, so ist der betreffende gewählt. Alle Wahlzettel dagegen ohne den Namen eines bestimmten Kandidaten, also nur mit der Parteibezeichnnng, für die der Wähler abgestimmt haben will, sowie ferner anscheinend auch alle Wahlzettel, die auf eine gewählte Person lauten und die Zahl 18 000 übersteigen, werden im ganzen Reich parteienweise zusammengezählt, ihre Summe durch 18 000 dividirt, und die Partei erhält dann soviel Reichstagssitze, wie der Quotient beträgt, zur Verfügung, die sie beliebig besetzen kann. Wenn also z. B. in neun Wahlkreisen für eine Partei je 20 000 Stimmen abgegeben waren, von denen je 18000 auf bestimmte Personen fielen, so würden erstens neun Abgeordnete dieser Partei endgiltig gewählt sein, und zweitens die Partei das Recht haben, für den Überschuß von 9x2000 Stimmen noch einen zehnten Abgeordneten beliebig zu ernennen.

Damit wäre allerdings erreicht, wonach der Verfasser, nnd an sich mit Recht, verlangt: die brutale Unterdrückung der Minderheiten, die eine unver­meidliche Folge unsers jetzigen Systems ist, wäre beseitigt. Wenigstens kämen Grenzboten II 1LS8 7?