Städte und Gilden")
utherauer und Papisten, „Deutschfreisiuuigc" und Agrarier, die Freunde und Feinde des Wörtleins „welcher" können sich nicht leidenschaftlicher bekämpfen, als es die Anhänger der verschiednen Theorien über die Entstehung der deutschen Städte thnn. Hie Höferecht, hie Marktrecht/ hie Gilde, hie Markgenossenschaft lauten die Losungen. Den drei ältern Hypothesen Wildas, Nitzsches und Maurers, die alles städtische Leben der eine aus den Gilden, der andre aus der Verbindung hofhöriger Handwerker mit einem aus Dienstadel, Grundbesitzern und freien Kaufleuten erwachsenden Patriziat, der dritte ans freien Markgenossenschaften abgeleitet hatten, gesellt sich in der von Schulte, Sohm und Gvtheiu vertretnen Marttrcchtshypothese eine vierte hinzn, von der die Grenzboten im Jahrgang 1890, drittes Vierteljahr, S. 140 einen kurzen Abriß gegeben haben. Gegen sie tritt wieder G. von Velvw, der anfangs mit Sohm einig zu sein glaubte, in der unteu genanuten Schrift ans.**) Die scheinbare Einigkeit rührte von der gemeinsamen Abneigung beider Gelehrte» gegcu die Ansicht Nitzsches und der, wie das zu gehe» Pflegt, den Meister in der Einseitigkeit weit überbietenden Anhänger Nitzsches. Belvw greift ans Maurer zurück, an dem er freilich auch noch verschiednes ausznsetzen findet, und sucht überall den Zusammenhang der Stadtgemeinde mit der Landgemeinde, des Stadtrechts mit dem Dorsrecht nachzuweiseu. Der Nutzen dieser wie aller gelehrten Streitigkeiten besteht darin, daß die Streitenden ans der eifrigen Suche nach Beweismittel» weit mehr wertvolles Material aufstöbern und answühlen, als sie ohne dc» Stachel der Systemsncht vermochten. Den Stoff nehmen wir mit Dank an, und die Systeme lassen wir links liegen. Für den Unparteiischen versteht es sich von selbst, daß, da alle vier Elemente städtischen Lebens: Fürstenhöfe als Mittelpunkte städtischer Ansiedlungen, städtische Dörfer, Gilden, Märkte, hier mehr das eine, dort mehr das andre nachgewiesen sind, anch alle vier zur Vegründuug der Städte znsanunengewirrt haben.
^) Städte und Gilden der germanischen Völker im Mittelalter von Karl Hegel. Zwei Bände. Leipzig, Dunckcr und Humblot, 1891.
Der Ursprung der deutschen Stadtverfassung. Von Dr. Georg vou Belvw, o. v. Professur der Geschichte. Düsseldorf, L. Vvß u. Cie., 1892.