Die Reichstagswahl
Eine Zukunftsstudie von G. Bühr
ie Hefte Nr. 46 und 47 der vorjährigen Grenzbvten brachten einen Aufsatz unter dem Titel „Glvssen zum deutschen Neichs- tagswahlrecht." Darin war die Entstehungsgeschichte des Wahlgesetzes für den Reichstag und zugleich eine Besprechung der aus diesem Wahlgesetz hervorgegangueu Zustände enthalten, der im wesentlichen jeder unbefangen deutende wird zustimmeu müssen. Wer das Staatsleben aus einem umfassendern Gesichtspunkte beobachtet, wird finden, daß es öfter Gesetze giebt, die sich eine gewisse Zeit hindurch nicht nachteilig stthlbar machen, vielleicht sich ganz gut zu bewähren scheinen. Dann aber schlägt die Sache um, und das Verfehlte des Gesetzes tritt in starken Zügen zu Tage. Es hängt das damit zusammen, daß die erzieherische Wirksamkeit, die solche Gesetze auf die Anschauungen und Sitten der Menschen üben, erst nach und nach zur vollen Geltung kommt. Ein Gesetz dieser Art (wir haben leider auch noch andre) ist das deutsche Reichstagswahlgesetz gewesen. Ein Jahrzehnt hindurch ging es damit ganz leidlich; und man hätte fast glaubeu können, daß der politische Verruf, in dem bis dahin das allgemeine Wahlrecht gestanden hatte, doch übertrieben oder wenigstens sür deutsche Verhältnisse nicht zutreffend sei.
Die Wahlkümpfe wurden um jene Zeit noch mit einer gewissen Maßhaltuug geführt. Das Parteigetriebe hatte sich noch nicht ganz uud gar der Wahlen bemächtigt. Die Frage nach dem Manne, der gewählt werden sollte, kam noch neben der Frage nach der Partei in Betracht. Die aus jenen Wahlen hervorgehenden Reichstage vereinigten in sich viele ausgezeichnete Kräfte und standen Grenzboten II 1892 49
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