Nordseeplaudereien
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würden Advokaten erhalten, ohne daß es nötig wäre, das nach ganz andern Grundsätzen arbeitende Notariat mit der Nechtsanwaltschaft zu verbinden.
Ferner könnte, wenn die Freizügigkeit der Nechtsanwaltschaft für das Reichsgebiet ins Leben träte und damit die für die freie Konkurrenz nötige Ausgleichung ermöglichte, die freie Rechtsnuwaltschaft ruhig weiter bestehen. Dnrch die vvrgeschlagnen Reformen würden die mit ihr verbundnen Gefahren wesentlich verringert werden. Diese Gefahren bestehen in der Überfüllung des Standes, der ungleichen örtlichen Verteilung und der unverhältnismäßig großen Ungleichheit der Praxis bei den verschiednen Anwälten. Der Über- fülluug würde gesteuert werden durch Trennung der Anwaltschaft vom Notariat und Beseitigung der Möglichkeit, gleich in den ersten Jahren viel Geld zu verdienen, eine gleichmüßigere örtliche Verteilung würde erreicht werden durch die Freizügigkeit im ganzen Reiche; die streng durchgeführte Lokalisirung endlich würde eine größere Ausgleichung der Praxis mit sich bringen.
Nordseeplaudereien
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ie Nordsee, von Leuten, die klangvolle Worte lieben und „voll und ganz" Patrioten sind, „Deutsches Meer," von den Dänen aber Westsee genannt, dient den verschiedensten Zwecken. Es liegen Inseln darin, Schisse fahren darauf umher, Menschen, Seehunde und Fische schwimmen darin; hauptsächlich aber ist
sie dazu da, daß die Fische in ihr gefangen werden. Die klugen Menschen, die am Nordseestrnnde und in dessen Umgegend wohnen, Deutsche, Engländer, Holländer, Franzosen, Dänen kommen — besonders im Sommer — und fischen, daß es eine Lust ist.
Es giebt verschiedne Arten zu fischen. Die rücksichtsloseste, dabei aber auch die einträglichste, ist die Grundnetzfischerei. Ein Grundnetz ist ein gewaltiges Ding mit großer Öffnung, die durch einen Baum aufgesperrt gehalten wird. Der Fischer läßt es bis auf den Meeresgrund hinab und heimst damit, indem er weitersegelt, alles ein, was da unten nicht niet- und nagelfest ist. Die seßhaftesten Austern können es nicht vertragen, so übergekämmt zu werden, und haben sich deshalb in den Schutz des Reiches begeben, das ihnen denn auch Ruhe und Heimatsrecht au bestimmten Stellen zugesichert hat.
Grenzboten 11 1892 4?