Die volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung der Staatsschulden
ei verschiednen Gelegenheiten haben wir die Staatsschulden als etwas bedenkliches und unter Umständen verderbliches bezeichnet. Wir mußten dabei freilich gewärtig sein, daß einzelne Leser die Nase rümpften ob einer so unstaatsmännischen Auffassung einer so notwendigen Lebensverrichtuug, einer so „vitalen Funktion," wie das Schnldenmachen heutzutage ist. Da gereichte es uus denn zur Beruhigung, bei einem Fachmanne von anerkannter Bedeutung einer Auffassung zu begegnen, die ganz und gar mit der unsrigeu zusammentrifft, nur daß sich der Fachmann aus leicht begreiflichen Rücksichten hütet, so gerade nnd grob zu sprechen, wie es uns gestattet ist, und daß er als vaxwtw bönsvolMtwv einige Sätze vorausschickt, die als Zustimmung znr entgegengesetzten Ansicht gedeutet werden können. Wir meinen Lorenz von Stein, der, wenn Karl Walcker recht berichtet ist, das Wort vom sozialen Königtum erfunden oder doch zuerst in Umlauf gesetzt hat.
Im zweite« Teile seines Lehrbuchs der Finanzwissenschaft (wir benutzen die fünfte Auflage von 1886) weist er gleich auf S. 2 die Vorstellung zurück, daß „die Notwendigkeit des Staatshaushalts, seinen Kredit zu benutzen, an und für sich ein Unglück oder Fehler für die Finanzverwaltnng, und die wirklich eingegangne Staatsschuld eine Gefahr für das Volk" sei. Das Ideal einer solchen Auffassung, meint er, sei „ein Staat, der seine Ausgaben mit seinen Einnahmen deckt und seines Kredits und der Kosten desselben nicht bedarf. Dieser Gedanke nun ist es, dem die Finanzwissenschaft in ihrem höhern Stadium endgiltig entgegentreten muß. Sie muß zuerst uud vor allen Dingen den obersten Grundsatz vertreten, daß nicht blos die Finanzwirtschaft gar nicht
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