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Die Vorbildung der höhern Forstbeamten, besonders in Preußen :
(Schluß)
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<Z2 Die Vorbildung der höhcrn Forstbeamten, besonders in Preußen

Seuiester auf die Vorbereitung zum Staatsexamen verwenden mußten, uiu dann eine weitere Probezeit anzutreten. Liegt nun der Grund für diese außer­gewöhnliche Länge der Studienzeit in der Kürze der Seinester oder in den zu hoch geschraubten Forderungen? Da es ungereimt wäre, der jetzigen Jugend geringern Fleiß und mangelhaftere Begabung zuzusprechen, so muß mau. zumal da die Vorbildung auf den Schulen heutzutage vollkommner als früher ist, die zu hohen Forderungen anklagen. Man möge dann die Studienzeit auf zehn Semester festsetzen, damit die jungen Leute und ihre Eltern von vorn­herein wissen, wie sie dran sind. Es sei bemerkt, daß sich die Studenten der Forstwissenschaft in ihrer weitaus größte» Zahl keine Überschreitung der an­gesetzten Studienzeit zu Schulden kommen lassen. Indes scheint auch an manchen Hochschulen die Zeit nicht mehr fern zu sein, wo sich die Herren Professoren der philosophischen Disziplinen wieder nach Zuhörern sehnen und von ihrer Höhe herabsteigen werden; sie werden dann auch die mitgebrachte und approbirte Vorbildung ihrer Zuhörer wieder berücksichtigen nnd überlege», ob die von ihnen zubereitete Kost ihre» Schüler» nicht zu schwer sei, statt Gutachten über realistische und humanistische Bildung iu Umlauf zu setze», sich um alles und jedes zu kümmer» und dadurch das seit mehreren Jahr­zehnten so sehr geschädigte Ansehen der Professoren »och mehr zu unter­graben.

Die Prüfung soll sich ans die Feststellung einer gewissen Menge soge­nannten positiven Wissens erstrecken; vor allem aber soll sie zeigen, ob der Prüfling das Studieren selbst gelernt hat, ob er sich einen Überblick über seine Wissenschaft, also hier über die Forstfächer, erworben hat und die Litteratur so weit kennt, daß er sich selbst forthelfen kann und nicht etwa später Dinge als neu in die Welt setzt, die man vor hundert Jahren schon abgethan hatte.

Nach dieser Richtung hin ist Studium uud Prüfung der Forstbeflissenen mit Mängeln behaftet; die letztere hat viele Ähnlichkeit mit der ersten juristischen Prüfung, abgesehen von den schriftlichen Arbeiten, die bei den Forstkandidaten unter Aufsicht augefertigt werden. Sonst sind, wie wir hören, die früher üblichen Bedingungen weggefallen, und es ist ein äußerster, letzter Termin für die notwendige Wiederholung der Prüfung bestimmt, während bei den Ju­risten ein erster Termin gegeben wird, vor welchem die Wiederholung nicht möglich ist.

Der Betrieb des Studiums wird sich stets nach dein des Examens richten. Prüfen z, B. in den Forstfächern, statt der Lehrer, Männer der Verwaltung, so tritt dieselbe Erscheinung wie bei den Juristen zu Tage. Die Studenten besuchen die Vorlesungen ihrer Lehrer nnr bisweilen, manche nur die ersten und die letzte» Vorlesungen des Semesters; dafür nehmen sie die betreffenden Bücher zur Hand, nach deuen anch die Herren Examinatoren ihre Aufgaben und Fragen voraussichtlich stellen, nnd suchen ihr Heil in den Nepetitvrien.