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Berlin mit einer sehr bescheidne» Mietwohnung begnügen muß, und da endlich zu Gunsten der Biesdorfer Kolonie neben andern Vorzügen sehr ins Gewicht fällt, daß man dort räumlich begnemer und gesünder wohnen wird als in Berlin, so wird sür den Arbeiter nichts vorteilhafter sein, als in Biesdorf ein eignes Haus zu erwerben. Voraussetzung ist natürlich, daß er über die aus deu Kaufpreis zu leistende Anzahlung verfügt. Da junge Arbeiter bei den heutigen Löhnen im allgemeinen bis zu ihrer Verheiratung leicht eine Summe ersparen können, die hinreicht, ein eignes Heim zu erwerben, so sollte man annehmen, daß es den meisten uicht schwer fallen könnte, das Geld zur Anzahlung zu beschaffen. Leider pflegen aber die unverheirateten Arbeiter, namentlich in den Großstädten, wenig vom Sparen zu halten. Deshalb wird die Frage der Anzahlung immer Schwierigkeiten bieten. Sie läßt sich vielleicht überwinden, wenn gemeinnützige Baugesellschaften nnf die Anzahlung einer größern Summe als ersten Teiles des Kaufpreises verzichten und deu Arbeiter, der ein Einfamilienhaus bezieht, sich erst nach einigen Jahren entscheiden lassen, ob er nur Mieter oder Käufer sein will. In diesem Falle würde die Amortisationsguote, die auf den Mietpreis geschlagen wird, als Spareinlage zu behandeln und dem Arbeiter, der seine Absicht anfgiebt, das Hans allmählich zu erwerben, nebst Zinsen zurückzuerstatten sein. Daß es trotz der Amortisationsguote aber immer noch billiger und vor allem weit besser sein wird, auf dein Lande oder in den Vororten in Einfamilienhäusern zu wohueu, als in den Mietkasernen der Großstädte, ist zweifellos. Um so dringender ist zu wünschen, daß man Mittel und Wege finde, die es uns möglich machen, der großen Masse der Arbeiterbevölkernng Heimstätten zu bieten.
Das ^traßenrecht zur ^>ee und seine Mängel
Von Georg Wisli^enns
er Deutsche, insbesondre der Binnenländer, zeigt, sobald er sich auf See begicbt — sei es iu einem der modernen Schnelldampfer oder einem sonstigen Fahrzeug bis herab zu dem kleinsten offnen Segelboot —, stets ein blindes Vertrauen, und zwar nicht allein zu den Seeleuten, denen der Schutz seines Lebens obliegt, sondern auch zu dem Schiffe oder Boote, das er ohue Wahl auf gut Glück besteigt. Bon Seefahrtseinrichtungen und internationalen Gesetzen, die zu seinem Schutze beitragen sollen, weiß er meist gar nichts, oder er hat nnr