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Umgestaltung in der Eisenbahnverwaltung
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Umgestaltungen in der Gisenbahnverwaltung

enn kürzlich an dieser Stelle (Heft 8) die Leistungen der preu­ßischen Staatseisenbahnen eine anerkennende und sachgemäße Würdigung erfahren haben, so darf daraus doch nicht gefolgert werden, daß die Einrichtungen dieser großen und wichtige» Ver­kehrsanstalt nicht noch wesentlicher Verbesserungen fähig und bedürftig wären. Erst neuerdings (in der Reichstagssitzung vom 10. Februar dieses Jahres) hat es der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten (in seiner Eigeuschaft als Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichs- eiseubahnen) ausgesprochen, daß die Ausbildung der höhern Beamten der Staatseisenbahnverwaltungin mancher Beziehung Lücken aufweist, und daß zur Zeit Erwägungen schweben, wie diese Lücken in zweckmäßiger Weise zu beseitigen seien."

Wie bekannt, werden in Preußen nnd andern deutschen Staaten seit dem Entstehen der Eisenbahnen, wo dies ein durch die Umstände gebotener Not­behelf sein mochte, die höhern Eisenbahnbeamten für den eigentlichen Ver­waltungsdienst den Juristen und für den Betriebsdienst den Bautechnikern entnommen, die die für ihr Fach vorgeschriebne Staatsprüfung abgelegt haben. Für beide ist bisher eineAusbildung" üblich, die innerhalb der dafür bestimmten kurzen Frist von einem Jahre auch nicht annähernd ihren Zweck erfüllen, sondern bestenfalls zu einer dürftigen Umschau auf den hier in Frage kommenden weiten Gebieten des Wissens nnd Könnens führen kann. Das hänfig recht kümmerliche Ergebnis dieser dürftigen Umschau im Laufe ihrer spätern Thätigkeit, die bei den Assessoren sehr bald mit einer gewissen Selbständigkeit verbunden ist, all­mählich zu ergänzen, bleibt dem mehr oder weniger guten Willeu der Einzelnen überlassen. Wenn hierbei berücksichtigt wird, daß der Assessor in die Eisenbahn­verwaltung nichts weiter mitbringt, als eine im günstigen Falleumfassende" Kenntnis der bestehenden Rechtsnormen und ihrer Handhabung, verbunden mit der daraus entspringenden formalen Geschäftsgcwandheit, so ist für den, dem die Eiscnbahnverwaltung, ihr Wesen und ihre Aufgaben nicht ganz fremd sind, auf den ersten Blick erkennbar, daß dies nicht viel ist. Der enge Zu-