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legenhcit der Parteien groß. Die alten Parteien haben abgewirtschaftet, wie der jetzige Finanzminister vor ein paar Jahren richtig ausgeführt hat; ihre Namen haben keinen Sinn mehr. Was ihnen noch einigermaßen Daseinsberechtigung verleiht, das find die Klassenintcressen. die sich unter dem durchsichtigen Schleier der Programmphrasen regen. Aber seitdem die Großindustriellen mit den Agrariern das Schutzzollkartell geschlossen hatten, und der Kampf der Deutschfreisinnigen „gegen die Lebensmittelverteuerung," d. h. für die Getreidehändler durch die Handelsverträge einstweilen gegenstandslos geworden war, fingen sie an, die klägliche Figur des Greises auf dem Dache zu spielen; und da wurde denn Graf Zedlitz mit seinem Entwurf als rettender Engel begrüßt. Für den Parteikampf ist wieder ein Gegenstand gefunden, die Parteien fühlen sich noch einmal daseinsberechtigt. Weil aber mit den alten Kulturkampfphrasen wirklich nicht mehr viel Staat zu machen ist, so war es ein glücklicher Gedanke, dem großen Geistcrkampfe ein scheinbar neues Ziel zu stecken mit der hochtönenden Losung, es sei notwendig, den schwindenden Einfluß des „liberalen Bürgertums" wieder herzustellen.
Endlich viertens drängt die soziale Sphinx; die Zeit rückt näher, wo es heißen wird: das Rätsel lösen oder in den Abgrund springen! Niemand fühlt sich unfähiger zur Lösung als die Liberalen; niemand ist daher eifriger beflissen, sich selbst den Anblick des grausigen Ungetüms zu verbergen und die Blicke der Menge davon abzuwenden als sie. Ein großer Rummel, ein bedeutender Lärm über ein Nichts, das gerade ist es, was man in solcher Lage braucht! Über ein Nichts, sagen wir, nicht etwa als ob die Volksschule ein Nichts wäre, sondern weil die Liberalen nicht imstande sind, statt des bekämpften Entwurfs etwas audres, ein Etwas zu liefern.
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chon wiederholt haben wir in diesen Heften auf das Schwinden des Gerechtigkeitssinnes in der öffentlichen Meinung Deutschlands hingewiesen. Wir müssen heute leider den frühern Beispielen ein neues, außerordentlich betrübendes hinzufügen. In der „Post," die mit Recht als eins der vornehmsten und an
geschensten Blätter gilt, finden wir einen Artikel über die Rechtsbelehrung