Gerichtssaal und Presse
aß öffentliche Gerichtsverhandlungen von manchen Blättern lediglich als Belustignngsstoff anaeseheu werden, ist nichts neues. Es begann das sofort uach .Einführung des öffentlichen Verfahrens. Da wurden Manieren, Dialekt, unbeholfne Ausdrucksweise der Angeklagten, der Zengen, der Streitenden „humoristisch"
geschildert, und es ist vorgekommen, daß ein Berichterstatter komische Szene» erfand, wenu sie sich ihm 'nicht in erwünschter Fülle darboten. Das entsprach mm zwar wenig dem Ernst der Sache, ist aber doch immer noch harmlos im Vergleich damit, daß sich in neuster Zeit Journalisten die höchste Instanz in der Beurteilung der Nechtsfälle und des Prozeßwesens anmaße». Man spürt, dns; sie ans der Schule der Theaterreferenten hervorgegangen sind; ganz in deren Weise werden dem Leser die handelnden Personen nnd das Publikum beschriebe», die Personen erscheinen wie die Thpen der Pantomime oder der Oper. Da ist die verfolgte Unschuld: die Angeklagte, der Intrigant: der Staatsanwalt, der tapfre Ritter: der Verteidiger. Als edler Charakter nimmt der Berichterstatter natürlich für die Berfolgten Partei, besonders für hübsche Damen mit anrüchiger Vergangenheit; ist der fanle Fleck an dem rotwangigen Pfirsich (siehe DumaS) nicht mehr zu verstecken, so wird die menschliche Teilnahme für die Unglückliche zur Schwärmerei. Aber sein ganzes Entzücken pflegt der gewöhnlich stammverwandte Verteidiger zn sein. Wie elegant der sein Klinge führt, wie geistreich er den Verfolger abtrumpft, ihn lächerlich 'nacht, das versetzt ihn in helle Begeisterung. Dafür wird für den Staatsanwalt der Pinsel in das schwärzeste Schwarz getaucht. Der Verabschennngs- wnrdige ist aus eitel Bosheit und Blutdurst zusammengesetzt, ihm ist kein GrenMen I 189L