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Die preußischen Staatseisenbahnen
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Die preußischen ^taatseisenbahnen

enn es eine Triebfeder giebt, die unsre Anschauungen über die Zwecknuißigkeit einer wirtschaftlichen Einrichtung im öffentlichen Leben vollständig umzukehren geeignet ist, eine Brücke, die uns laugsam, aber unfehlbar von einem Standpunkte zu dem gerade entgegengesetzten hinüberleitet, so ist es die Erfahrung- Nach unsern theoretischen Schlüssen kann ein Gesetzentwurf, der mit dem Alther­gebrachten bricht und zur Erreichung seiner Zwecke ganz neue, ungewohnte Bahnen einschlägt, keine andern als die denkbar übelsten Folgen haben. Ist aber der Entwurf Gesetz geworden uud haben wir einige Jahre hindurch Gelegenheit gehabt, es iu seiner praktischen Wirkung zu erproben, so werden wir nns nicht selten das Eingeständnis machen müssen, daß sich das Gesetz bewährt habe nnd daß unser früher rein negativer Standpunkt kaum gerecht­fertigt gewesen sei. Wir haben das bei den Kranken- und Unfallversicherungs­gesetzen erlebt, die seiner Zeit nur mit schwacher Mehrheit in der Volksvertretung angenommen wurden und heute kaum noch einen ernsthaften Gegner haben. In gleicher Weise lehrt es die Verstaatlichung unsrer preußischen Eisenbahnen.

Die Überzeugung, daß der Staat der allein berufne Verwalter der Eisenbahnen sei, findet ihren Eingang in die Massen! das ist eine Thatsache, die sich nicht hinwegläugnen läßt. Nach einander sind in den letzten Jahren die verschiedensten Interessenvertretungen mit ihren Ansprüchen an die Eisen­bahnen herangetreten, Kvhlenindustrielle und Handelsstädte, die zur Hebung ihres Absatzes nnd ihres Handels »m Ermäßignng der Frachtsätze baten, ab­seits von den großen Verkehrsstraßen gelegne Städte uud Ortschaften, die ihre ganze Hoffnung auf eine Anschlußbahn gesetzt hatten, entschiedne Vertreter

Grenzboten I 1892 47