Lin Buchdändlerprozeß
von V. Bahr
as Börsenblatt für den deutschen Buchhandel vom 7. Dezember 1891 veröffentlicht in Verbindung mit einer von dem Vvrstande des Börseuvereins der deutschen Buchhändler erlassenen Bekanntmachung füns gerichtliche Urteile, darunter zwei des Reichsgerichts, die in einer die Interessen des gesamten deutschen Buchhandels tief berühreudeu Rechtssache ergangen sind. Um diese Urteile zu besprechen, müssen wir die Verhältnisse des Buchhandels, ans die sie sich beziehen, kurz darstellen, obwohl diese in weiten Kreisen Wohl schon genügend bekannt sind.
Der Buchhandel beruht auf der Teilung des Geschäfts zwischen Verlags- händler und Sortimentshändlcr. Der Verlagshändler übernimmt das Buch von dem Schriftsteller, sorgt für desfen Herstellung nnd verteilt es zum Bertrieb an die Sortimentshändlcr. Die Svrtimentshändler besorgen den Vertrieb des Buches an die einzelnen Käufer. Nur durch diese Teilung des Geschäfts ist es möglich, litterarische Erzeugnisse schnell zur Kenntnis des ganzen Publikums uud zum allseitigen Angebot zu bringen. Bei der Lieferung des Werkes an die Sortimenter setzt der Verleger den Ladenpreis des Buches fest, über den hinaus der Sortimenter nicht verkaufen darf. Da aber der Sortimenter für die mit seinem Geschäft vcrbunduen nicht geringen Müh- waltungen uud Gefahren eine Vergütung haben mußte, so versteht sichs von selbst, daß der Verleger dein Sortimenter das Werk zu einem geringern als dem Ladenpreise, zn dem sogenannten Buchhündlerpreise liefert.
Seit geraumer Zeit hat sich iu dieser Beziehung die Übung festgesetzt, daß der Verleger dem Sortimenter einen Rabatt von 25 bis 3Z Prozent, unter Umständen auch eiueu noch höhern, auf den Ladenpreis gewährt. Nach der Ansicht der großen Mehrzahl der Buchhändler ist eine Vergütung in diesem Umfange für die Sortimenter notwendig, wenn überhaupt der Buchhandel iu gesunden Verhältnissen bestehen und in der Lage sein soll, die Vermittlung zwischen dem geistigen Schaffen der Schriftsteller nnd dem litterarischen Bedürfnis des Publikums in genügender Weise herzustellen. Ist dies