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Die soziale Bewegung in Frankreich
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Die preußische Justizverwaltung

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um dem sozialen Kampfe seine Bitterkeit zu nehmen, wenn Staat und Gesell­schaft bloß aus philanthropischer, wenn auch uoch so anerkennenswerter Ge­sinnung heraus Opfer dringen. Es sei in unsrer ja so segensreichen historischen Entwicklung begründet, daß wir uns zu einer grundsätzlichen Anerkennung der Fnchvereine und ihrer wirtschaftlichen Bestrebungen schwer entschließen konnten, schwerer als in Frankreich, das schon in der großen Revolution rücksichtslos mit seiner ganzen Vergangenheit gebrochen habe. Und doch müsse dieser Schritt versucht werden, wenn die Verquickung politischer, d. h. revolutionärer mit den rein wirtschaftlichen Interessen innerhalb der deutschen Arbeiterschaft gesprengt werden solle. Der Verfasser schließt mit der gewiß von jedem Vater- landsfreunde geteilten Hoffnung, daß sich „unter gerechter und entschlossener Handhabung einer nicht nur über den Parteien, sondern über den Gesellschafts­klassen stehenden Staatsgewalt, unter sittlich freier, hingebender Arbeit aller von sozialem Pflichtbewußtsein erfüllten positiven Kräfte unsre weitere innere Entwicklung ohne zu heftige Erschütterungen vollziehen und die Morgenröte des sozialen Friedens uns wenigstens von ferne noch leuchten werde."

Die preußische Justizverwaltung

ührend den meisten sachlichen Maßnahmen der neuen Negierung von der Bevölkerung zweifellos volles Vertrauen entgegengebracht wird und man sich mit dem Geiste, der sich im Regierungs- und Verwnltungsapparat an den höchsten wie an den untern Stellen kundgiebt, überwiegend gern und dankbar einverstanden erklärt, ist dies beides bei einem, und zwar dem grundlegendsten Zweige des Staats­lebens, nicht der Fall. Während ferner besonders in Preußen mit den Ministern Herrfurth, Miquel, Thielen, Berlepsch u. s. w. in die betreffendenRessorts richtiges Schaffen eingezogen ist, das auf weitgehende Sympathie» rechnen kann, be­ginnen über ein ebenfalls neu besetztes Nessort die Klageu und Beschwerden immer lauter und unabweisbarer zu werden: über die Justizverwaltung und die Rechtspflege.

Es könnte zunächst nahe liegen, wie dies ja auch von minder kundiger Seite schon geschehen ist, wo man den Dingen nicht auf den Grund zu sehen vermag, für diese Thatsache die neuen Justizgesetze vom Jahre 1877 verantwortlich zu Greuzbolen 1 18W L4