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Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Wahrheit beruht, was wir freilich nicht feststellen könne», wie notwendig die demnächst in Kraft tretenden Bestinnnnngen der Novelle zur Gewerbeordnung sind, die Arbeitsordnungen vorschreibe«. Die westfälischen Bergwerke habe» bereits eine Normalarbeitsordnnng ausgearbeitet, die vielfache» Wünschen der Bergleute Rechnung trägt.
Mit dein Ansgange des Bnchdruckerstreiks kann die Industrie zufrieden sein. Der Achtstnndenbewegnng ist dadurch in Deutschland für lange Zeit ein Riegel vorgeschoben. Unsre Industrie vermag unter den heutigen Verhältnissen ohne Zweifel eine so weit gehende Kürznng der Arbeitszeit auch in den fortgeschrittensten Gewerben nicht zu ertragen.
Die größte Beachtung verdient jedenfalls der innner mehr hervortretende Trieb der Arbeiter, sich zn vrganisiren. Heute gegeil die bestehende Gesellschafts- orduuug gerichtet, sollte er in deren Interesse nutzbar gemacht werden. Doch werden mit den angebahnten Arbeitsausschüsse» allein die gewerblichen Fach- Vereine der Svzialdemokratie nicht überwunden werden. Hierzu wird es einer festeren Organisation bedürfen. So bleibt denn nur eine korporative Gliederung unsrer Gesellschaft übrig, und diese wird wohl das Endziel der Svzial- reform sein müssen.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
von G. Bähr
chon bei der Beratung des im Jahre 1884 dein Reichstage vorgelegten nenen Aktiengesetzes wurde dort augeregt, das; das bestehende Gesellschaftsrecht einer Erweiterung durch Schaffung nener Gesellschaftsformen bedürfe. Der Abgeordnete Öchelhänser äußerte sich nngefähr iu folgender Weise. Das Prinzip beschränkter Haftbarkeit dürfe, nachdem es einmal ins Leben eingeführt sei, nicht bei der kollektivistischen Gesellschaft stehen bleiben; es müsse auch der individualistischen Gesellschaft zu gute kvmme». Die Kantele» müßten darin bestehen, daß die Kapiialsnmme, mit der die Gesellschaft arbeiten wolle, dem Handelsrichter angezeigt und von diesem veröffentlicht werde, und daß auch die Gesellschaft alljährlich ihre Bilanz zn veröffentlichen habe. Schon jetzt würden solche Gesellschaft vielfach unter mißbräuchlicher Aulvendung des Aktienrechtes gegründet. In England gründe man Aktiengesellschaften (Imi!t,s<>) vielleicht nur mit einem .Kapital von 3000 bis 5000 Pfund. Zwei, drei oder mehr Personen vereinigten sich znr Nntzbarmachnng ihres Kapitals nach Art einer