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Unser papierner Reichtum
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542 Das Dllcll und seine Entwicklung in England

weise genug, diese einfache Wahrheit einzusehen und sie znr Grundlage ihrer Volks- und Staatswirtschaft zu machen; das ganze öffentliche Leben der stetig kolonisirenden Griechen, Römer, Germane», mittelalterlichen Deutsche» drehte sich um das Strebe», ihre» Bodenbesitz iu dem der Volkszunahme entsprechcudeu Maße zu vermehre«. Aber unser heutiges Geschlecht ist durch büreau- kratische Bevormundnng dnmm und durch eine von E»ge» Richter »ud Kom­pagnie für den Gebrauch der Papier-Krösusse zurechtgcschuitteue uatioualökouv- mische Wisseuschaft verdreht u»d verwirrt geworden.

Das Duell und seine Entwicklung in England

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Oon Eduard Erucsemann (London)

as Ehre ist, was Ehre heischt, ist seit undenklicher Zeit ein Problem geweseu, für dessen Lösnng der Ei»zel»e »ur auf sich uud auf die Gesetze seines Gesellschaftskreises angewieseu war. Demgemäß haben sich von jeher bei der Beurteilung von Ehreu- srageu Ansichten geltend gemacht, die deutlich einen subjektiven Stempel tragen und ans die Allgemeinheit nicht die geringste Rücksicht nehmen. Es ist das Verdienst Bindings, neuerdiugs in geradezu bahnbrecheuder Weise Kläruug in die Begriffsverwirrung gebracht und die Forschung über diese schwierigen Fragen in nene Bahnen gelenkt zn haben. Gemeint ist die Rek­toratsrede!Die Ehre im Nechtssiun und ihre Verletzbarkeit/' die schon im !!4. Hefte der Greuzbvteu, vorzugsweise freilich nach ihrer juristischeil Seite, besprochen worden ist. Es ist zu hoffen, daß sich auch die Sitte seinen zwingenden Folge rungen anschließen, den Ehrbegriff vertiefen nnd das Ehreulebeu voll maucher Schlacke reinigen werde.

Znr Wiederherstellung der verletzteil Ehre oder des verletzteil gntcn Namens ist, wie Binding überzeugend 'nachweist, einzig der Richter taug­lich. Ist es nun scholl snr deu Richter mitunter nicht leicht, zu einer richtigen Elltscheiduug darüber zu kommen, ob überhaupt eine Beleidigung vorliegt, so bietet die Lösung der Frage sür den Einzelnen noch viel größere Schwierigkeiten. In der Hitze der Erregnug geschieht es nur zu oft, daß der Einzelne ungerecht wird, seinen Anspruch ans Ehre weit überschätzt. Nur wenigen Menscheil ist es gegeben, ein richtiges Urteil zu fälle», wem» der eigne Wert und die Stellung in der Gesellschaft in Frage kommt. Die Erwägung, daß der Auspruch auf Ehre iu Wirklichkeit nur eiu Anspruch ans Freiheit von Unehre ist, daß das Abspreche»äußerer Vorzüge und natürlicher Gaben nie-