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Die juristische Seite des Sozialismus
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Die neuen preußischen Lehrpläne 50 I

mit Sondernntznng statnirt, ist das Recht auf den vollen Abeitsertrag das natürliche Verteilnngsprinzip. In der kommunistisch orgauisirteu Gesellschaft, in welcher das Gemeineigentum mit gemeinsamen Nutzungen verbunden erscheint, ist zwar die Durchführung jenes Rechts an sich nicht unmöglich, doch sind die Praktischen Schwierigkeiteu, die sich einer solchen Kombination entgegenstelleu, so groß, daß hier als die natürliche Grundlage der Güterverteiluug das Recht auf Existenz betrachtet werden muß."

Meuger glaubt, daß iu seruer Zukunft einmal das Rechtsleben von den mehrerwähnten beiden sozialistischen Rechtsgrundsätzen beherrscht und durchdrungen sein werde. Möglicherweise kauu das so kommen, möglicherweise aber auch anders; aber auch wenu es so käme, würde die Verwirklichung dieses neueu Rechts sehr weit hinter seiner Idee zurückbleiben. Aus vollem Herzen stimmen wir dem Verfasser wieder bei, wenu er am Schlüsse sagt:Mag die künftige Entwicklung der sozialen Frage in der Richtung des Rechts auf den vollen Arbeitsertrag oder des Rechts auf Existenz erfolgen, in beiden Fällen ist es unerläßlich, daß die Gebrechen unsrer heutigen sozialen Ordnung nicht künst­lich gesteigert werden. Man kann ohne Übertreibung behaupten, daß jede in geringstem Maßstabe erfolgende Vermehrung des arbeitslosen Einkommens der besitzenden Klasse sein Moment ist, welches^ unsre heittige Gesellschaftsordnung dem Abgrund entgegendrängt." Die Fälle, wo der.Staat küustlich arbeitsloses Ein­kommen schaffe, seien sehr häufig. Noch verderblicher wirke die Übertragung der Grundrente oder des Kapitalgewinns von einer Volksklasse ans die andre durch solche Mafiregeln der Gesetzgebung, wie die Ablösung der Hypothekenlast des ländlichen Grundbesitzes auf Staatskosten eine sein würde. Daß es ein liberaler Nationalökvnom und hochaugesehener Jurist ist, der die Rechtsgruud- fätze des Sozialismus als Ziel sür die Fortbildung uusres Vermögensrechts aufstellt, darin liegt die Bedeutung seines Büchleins.

Die neuen preußischen Lehrpläne

ie neuen Lehrpläue, die ihre Entstehung der uumittelbaren An­regung des Kaisers verdanken zunächst eiu preußisches Unter­nehmen, aber bei der herrschenden Stellung, die Preußen in Deutschland eiuuinnnt, zugleich eiu Werk, das mehr oder weuiger die Bildnug der gesamten deutschen Jugend angeht, haben.

obgleich sie den Lehrerkollegien zunächstvertraulich" mitgeteilt worden waren, doch alsbald durch die Presse ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden. Be­deuten sie einen Fortschritt gegenüber der bisherigen Lehrverfassnng? Befriedigen