Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reutengüter. Ans Anlaß des so benannten Unmaßgeblichen in Nnmmer 43 geht uns von Herrn Negierungsrat Lüdke in Natibor folgende Berichtigung zn.
In der Sitzung des landwirtschaftlichen Vereins Ratibor vom >, Oktober er. habe ich über „Rentengüter" nud die sich daran? beziehenden preußischen Gesetze ^vm 27. Juni 189» und 7. Jnli tL!>t refcrirt, aber nicht nm an diesen Gescheu eine abfällige Kritik zu üben, sondern im Gegenteil, um die in erster Reihe beteiligten Großgrundbesitzer zur thatkräftigen Mitwirkung an der Verwirklichung der Kon diesen Gesetzen erstrebten Ziele aufzurufen. Dabei habe ich mich in folgendem Sinne geäußert! „Beide Gesetze verfolgen zwei zwar nahe bei einander liegende, aber doch von einander verschiedene Ziele, nämlich: I. die Seßhaftmachnng ländlicher Arbeiter, 2. die Vermehrung der wirtschaftlich selbständigen ländlichen Acker- nahrungeu mittlern uud kleiner» Umfanges. DaS erste Ziel wird sich voraussichtlich für nusere Gegeud Dberschlesien) leider nicht in wünschenswertem Maße erreichen lassen, weil der Arbeiter, der seine Familie hiusichtlich der Wohnung nnd des notwendigsten Lebensunterhaltes gesichert weiß, erst recht den nahegelegeueu Industriezentren zuziehen wird, wo er lohnenderen Erlverb zu finden hoffen darf, als ihn die Laudwirtschaft zu bieten vermag. Dagegen wird das andere Ziel, dem das Gesetz vom 7. Juli I.S!,1, in erster Reihe'gewidmet ist, sich hoffentlich auch bei uns in einer der hervorragendeil Wichtigkeit des gesetzgeberischen Gedankcus entsprechenden Weise in die Wirklichkeit übertragen." Dieser von mir ausgesprochenen Hoffnung setzte der Rittergutsbesitzer nnd Geheime Negiernngsrat von Selchow allerdings einige Zweifel entgegen. Er meinte, in den bessern nnd dicht bevölkerten Gegenden —- wozu der Kreis Ratibor großenteils gehört — seien die Pachtpreise für kleinere Parzellen im Vergleich zum Kaufwert zn hoch, als daß eine dem Pachtpreis entsprechende Rente auf die königliche Neutenbauk übernommen werden könnte, sodaß der Käufer eines Rentengutes zu viel bar anzahlen müßte. Ein Prinzipieller Fehler des Gesetzes, dem übrigens zweifellos ein guter Kern inne- wvhue, sei der, daß den Nentengntskänfern hinsichtlich der Belastung und Veräußerung des Gutes zuviel Freiheit gelassen werde. Eine günstige wirtschaftliche Entwicklung der Renteugiiter sei uur vvu einem genossenschaftlichen Zusammenschluß nnd einer durch Selbstverwaltung geübten Kontrole der einzelnen zn erwarten, ^'icht in der unumschränkten individuelle» Freiheit, sondern in der gegeuscitigeu Abhängigkeit liege das wahre Glück.
Der Verfasser des Unmaßgeblichen, dem Nur diese Berichtigung vorgelegt habe», schreibt uus dazu: Gewiß dürfen wir dein Herrn Negierungsrat für die ausführlichere Mitteilung des fraglichen Gedankenaustausches daukbar sein, aber daß unsre oer „Vossischen Zeitnug" entnommene kürzere Darstellung iu einem westlichen Punkte falsch wäre oder eine falsche Vorstellung von dem die Besprechung erfüllenden Geiste erweckte, vermag man daranS nicht zu erkennen. Auch meine Bemerkungen