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Maßgebliches und Unmaßgebliches
auch ein Kind nach Namen — der liebe Gott wußte, wie er hieß, das genügte uns.
Noch oft sind wir übers Wasser gefahren; bei allen Jahreszeiten, beim schönsten und beim schlechtesten Wetter, echte Seekinder, hin und wieder seekrank, aber niemals ängstlich und den gefährliche« Augenblicken mit derselben Niche entgegensehend, wie nur sie an unsern Seelenten kannten. Niemals aber haben wir wieder einen so stillen Gast „an Land" gebracht, wie damals, obgleich nur in kindischer Neugier oft genug daruach aussahen. Jetzt hoffe ich sehr, daß ich es nie wieder erleben werde.
Maßgebliches und Unmaßgebliches.
Das Zuhälterunwesen. Wie so oft, so hat auch diesmal ein einzelner Fäll die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein schon lange bestehendes nnd mehr und mehr überHand nehmendes soziales Übel gelenkt. Der Heinzische Prozeß hat das ZnhälterunMesen ins hellste Licht gestellt nnd überall das Verlangen hervorgerufen, daß derartigem Treiben Einhalt gethan werde.
Alle größern Städte Deutschlands kranken mehr oder weniger an dem ZnhälterunMesen.
Nachdem die Mehrzähl der Polizeiverwaltungen scharf gegen die Bordelle und gegen das Zusammenwohuen der Prostituirten in bestimmten Quartieren eingeschritten ist, sind diese mehr und mehr ans die Straße angewiesen und treiben dort ihr Gewerbe, Dadurch ist eiue weit größere Belästigung des Publikums entstanden, wie jeder, der abends oder nachts auf die Straße gehen muß, aus Erfahrung weiß. Freilich sind die PolizeivcrMaltnngen bestrebt, auch hiergegen einzuschreiten. Die Koutrolle ist aber weit schmieriger; namentlich deshalb, weil die Prostituirten, allein zu schwach, die Polizei zu täuschen und trotz der mannigfacheil Erschwerungen ihr Gewerbe zu treiben nnd ihr Brot zu findeu, sich in den Schutz eines Zuhälters begeben. Der Zuhälter führt der Prvstitnirten Männer zu, begleitet sie bei ihren nächtlichen Wanderungen auf der Suche nach Männern, macht sie auf Männer anfmerksam und weiß sie dabei den Verfolgungen der Polizei zn entziehen. Er mietet eine Wohnuug, die sie selbst wegen ihres Gewerbes nicht erhalten würde, nnd läßt sie dort ihre Unzucht treiben. Er heiratet sie auch, lediglich, damit sie als seine Ehefrau geschützter und ungestörter ihrem Gewerbe nachgehen kann. Es ist das keineswegs ein seliener Fäll, Das Gewerbe des Zuhälters ist äußerst einträglich. Die Prostitnirte ist völlig abhängig voll ihm, Sie muß ihren gauzen Lohu an ihu abliefern und erhält von ihm uur das Nötigste, um Nahrung und Kleidung zu bestreiten. Er saugt sie aus, treibt sie zu immer erneuter Unzucht an nnd fordert unausgesetzt Geld von ihr. Dabei lebt er herrlich und in Freuden. Er arbeitet nie, liegt früh und spät nichtsthuend ans der Straße und iu Wirtshäusern nnd verkehrt dort mit seinesgleichen auf die rvheste Art. Es liegt auf der Hand, daß Leute dieses Gewerbes, zu dein sich an sich schon nur die verworfensten Subjekte hergeben werden, mehr und mehr verrohen und immer tiefer sinken. Aus ihren Kreisen rekrntiren sich denn auch, wie jeder Polizeibeamte und Staatsanwalt