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Die athenische Staatsverfassung nach der wiederaufgefundnen Schrift des Aristoteles :
(Schluß)
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Neues über Schleswig-Holstein

Freilich verdiente noch manche sonstige Angabe des Aristoteles über die Verfassung der Athener erwähnt zu werden. Da es jedoch nur die Absicht dieses Aufsatzes ist, anzudeuten, wie wertvoll die Mitteilungen sind, die wir unserm berühmten Gewährsmanne zu verdanken haben, so dürfte dieser Zweck bereits zur Genüge erreicht worden sein. Auch wenn bei weitem nicht alle die neuen Belehrungen, die wir von ihm empfangen, augeführt worden sind, und wenn auch so manches Verständnis erst durch weiteres Eindringen in die Schrift gefunden werden wird, das Ergebnis wird doch bereits ans dieser Ausführung gewonnen werden: wir haben es mit einem Funde ungewöhnlicher Art zu thun, mit einer wissenschaftlichen Quelle, die nicht nur für den Augen­blick die Gclehrtenwelt in Aufregung versetzt, sondern auch für die Zukunft Fachmännern und Nichtfachmännern unter den Gebildeten einen reichen Schatz der Anregung und der Belehrung bieten wird.

Neues über Schleswig-Holstein

er die Arbeiten ans dem Gebiete der Geschichte aufmerksam ver­folgt, kann von Zeit zn Zeit beobachten, wie sich plötzlich von vcrschiednen Seiten Fleiß und Aufmerksamkeit der Forscher und Darsteller auf dasselbe vorher vernachlässigte Thema richten. Beispiele dafür wollen wir hier nicht aufführen, sondern uus gleich zu dem jüngst hinzngekommenen wenden. Bei allem Überfluß an Flugschriften und publizistischem, ja selbst amtlich veröffentlichtem Material war die schleswig- holsteiuische Angelegenheit bis ganz vor kurzem sehr arm an Darstellungen, und gerade der Abschnitt, der für die Herzogtümer der rühmlichste ist, die Erhelmng von l848 gegen die eiderdänische Vergewaltigung, hatte überhaupt keinen Geschichtschreiber gefunden, denn die Erinnerungen Focks und des Prinzen von Noör sind beides keine Geschichtsbücher mit objektiven Absichten. Nuu liegen plötzlich vier Schilderungen der genannten Ereignisse vor. Die eine bei Sybel, die zweite in den Koburgischeu Memoiren; in beiden natürlich mehr nebenbei, aber doch mit gutem und zum Teil neuem Material. Die beideu ° andern Darstellungen behandeln das Thema selbständig; die erste sind die Er­innerungen eines alten Mitkämpfers, F. v. Levetzow, vvu denen ein Heft vor­liegt (Schleswig, Vergas, 1890), das erkennen läßt, daß dieses Werk eine durchaus tüchtige und zuverlässige Erzählung geben, aber schwerlich viel neues