Die athenische Staatsverfassung 169
Wir hoffen, bewiesen zu haben, was wir im Eingang unsrer Erörterung gesagt haben: eines Einschreitens der Gesetzgebung gegen die Mißbräuche im Abzahlungsgeschäft (wobei es ohne Schädigung der rechtmäßigen Geschäfte schwerlich abginge) bedarf es nicht, wenn nur die Gerichte ihre Schuldigkeit thun, ihre wahre Aufgabe erkennen und erfüllen.
Die athenische Staatsverfassung
nach der wiederaufgefundnen öchrift des Aristoteles von F. Rnoke
enn die athenische Staatsverfassnng noch in unsern Tagen vielfache Beachtung und Bewundernug gefunden hat, so erklärt sich das nicht bloß aus einer gewissen Voreingenommenheit unsrer Altertumsforscher oder aus einer unverbesserlichen Schwärmerei unsrer Idealisten. Freilich haben die Athener glänzende Thaten ihrer äußern Geschichte auszuweisen, freilich haben sie uns herrliche Denkmäler der Kunst und der Wissenschaft hinterlassen, und es soll nicht geleugnet werden, daß ein solches Volk wohl dazn angethan ist, für alle Gebiete seiner Geiftes- thätigkeit von vornherein Interesse zu erwecken. Aber zn glauben, daß nnr durch diese Umstände das Urteil über die Verfassung Attikas bestimmt worden sei, dürfte doch wohl auf einem Irrtum beruhen. Schon die Erwägung müßte zu einer andern Anschauung führen, daß doch nicht zum wenigsten gerade die gesetzlichen Zustände Ursache jener allgemein gepriesenen Erfolge gewesen sind, daß aber jedenfalls Wesen uud Verfassung des Volkes in einem so innigen Verhältnis zn einander stehen, daß man sich unmöglich das eine ohne das andre klar vorstellen kann.
Mau wird also zu prüfen haben, ob bei der Verfassung der alten Athener nicht doch solche Züge hervorgetreten sind, daß die große Aufmerksamkeit, die sie gefunden hat, besser erklärt werden kann.
Daß dem Volke der Athener eine bedeutende politische Fähigkeit eigen gewesen ist, kann nicht bezweifelt werden. Sie entspricht ohnehin ihren sonstigen Gaben und dem hohen Maße von Bildung, das sie besaßen. Es kommt hinzu, daß die Liebe zum Vaterlande bei ihnen sehr hoch war, und daß bei der allgemeinen Beteiligung der Menge au den öffentlichen Angelegenheiten der einzelne Bürger einen ungewöhnliche» Grad politischer Reife erlangen mußte.
So ist denn anch aus dem athenischen Volke eine große Zahl von bedeutenden Staatsmännern hervorgegangen, und gerade daß es Männer» wie Solvn,
Grenzlwten IV 1891 22