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Das gleiche Wahlrecht
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Das gleiche Wahlrecht

ie Thorheit der Franzosen, sich selbst immer aufs neue einzureden, daß ihnen 187 t schweres Unrecht zugefügt worden sei, vor dessen Sühnung sie sich nicht beruhigen dürsten, wird von uus in allen politischen Erwägnngen nnd Berechnungen berücksichtigt, und das mit Recht. Doch haben wir auch Ursache, nns die mindestens ebenso große Thorheit vieler Italiener vor Angen zu halten. Auch sie gebärden sich, als ob das Heil ihres Landes, dessen Zustände doch in mehreren Veziehuugeu recht besorglicher Art sind, von dem Gewinn einer Provinz abhinge, die ihnen schnödevorenthalten" wird. Es wäre begreiflich, wenn sich dabei ihre Blicke nach Nordwesten richteten, nach dein Stnmmlaude ihres Herrscherhauses und der Gebnrtsstadt ihres nationalen Helden. Aber dessen letzter Donqnixotestreich, sein Auszug zur Errettung der französischen Republik von den nordischen Barbaren, scheint die Erinnerung au die grausame Komödie, durch die Frankreich sich für seine Hilfeleistung bezahlt machte, fast gänzlich ausgelöscht zu haben. Nicht Savohen und Nizza fordern sie, sondern das Trentino uud Triest. Um ihre Ansprüche ans Trient ge­schichtlich zu begründen, müßten sie auf die Zeit der laugobardische» Herzoge zurückgreifen, denn im letzten Jahrtausend sind Stadt und Gebiet gerade drei Jahre laug italienisch von Frankreichs Gnaden gewesen, Triest haben sie nie besessen. Souderlichen Gewinn würden sie von der Erwerbung auch nicht haben, das Stück Südtirol ist ein armes Gebirgsland, und an Häfen leidet Italien keinen Mangel. Nichtig ist nur, daß sich auf beiden Stellen die italienische Sprache merklich ausbreitet, die Bewohner des Gebietes von Trient zum größteu Teilwelsch oder verwelscht" sind, nnd daß die Levantiner, Juden u. s. w., die in Triest, einer echten Hafenstadt, das große Wort führen, Grenzlimcn II 1L9Z, 46