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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Halmscher Poesie wird schwerlich zum weitern Beschreiben seiner Pfade verlocken. Auch der Wirkung der ursprünglichen spanischen Schöpfungen stehen die früher angedeuteteu Hindernisse im Wege. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Meisterwerken der spanischen Litteratur kaun vielleicht hie und da die Funken der ästhetischen Freude daran wieder zu einer Hellern Flamme emporblasen. Im grvßeu und ganzen würde dies aber keinen Einfluß auf unser litterarisches Lesen haben. Was uus fehlt, ist uicht eine Verbreiterung, sondern eine Vertiefung der litterarischen Interessen, der Teilnahme an poetischen Schöpfungcu und Bestrebungen. Der feinste Kenner spanischer Mantel- uud Degenstücke kann leider eine sehr unsichere Empfindung über Wert und Unwert deutscher Dichtung, lebendiger poetischer Bestrebungen haben. Angesichts der Zerfahrenheit und der Urteilslosigkeit in künstlerischen Dingen, der vielseitigen Ansprüche au die wenigen Mußestnudeu, die uns heute gegonut sind, gilt es, Wünsche, die mau für den Anteil an freindländischen, in keiner unmittelbaren Beziehung zn uns selbst mehr stehenden Litteraturen haben kann, zurückzudrängen. Die geforderte Vereinfachung, die unsrer Bildung ein stärkeres Rückgrat geben soll, kaun doch der Schule nicht allein auferlegt werden. Wir andern müssen auch etwas dazu thun, und der Verzicht auf Spanisches wird nicht der einzige sein, zn dem wir uns nachgerade entschließen müssen.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Briefe von Viktor Hehn. Mit so großer Freude mau auch das Erscheinen von Briefen Viktor Hehns begrüßen, mit so viel Genuß man sie auch lesen mag, so uötigt doch das von Herman Wichmann, einem Musiker, herausgegebene Buch Briefe Viktor Hehns von 187K bis zu seinem Tode 23. März 1890 an seinen Frennd H. W. (Stuttgart, Cotta) vor allem eine Rechtsfrage aufzuwerfen. Was ich durch den Druck veröffentlicht habe, das ist durch das Gesetz gegen unbefugten Neudruck während meiner Lebenszeit nnd noch dreißig Jahre darüber hinaus zu Gunsten meiner Rechtsnachfolger geschützt. Soll nun, Ums ich vertraulich, fern von dem Gedanken an eine Veröffentlichung, geschrieben habe, vogelfrei sein, sobald ich die Augen geschlossen habe? Darüber besteht wohl nirgends eine Bestimmung, nnd es ist mehr als fraglich, ob das in dem letzten Willen jemandes ausgesprochene Verbot, seine Briefe drucken zu lassen, irgend eine rechtliche Wirkung haben würde. Und doch rückt das vorliegende Beispiel den Gedanken nahe, gesetzliche Befugnis in dieser Beziehung zuerkannt zu wünschen. Wer sich bewußt ist, dem großen Publikum unbekannt oder doch uninteressant zn sein, brancht