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Ranke und Gentz
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Lord Tennysons neueste Lyrik 417

nicht unwesentlich getrübt. Aber die Periode seines Lebens, die sie berühren, war eben die unerfreulichste von allen. Ranke sah ihn, als er dem Ende seiner Laufbahn nahe war, und er stellt ihm das ehrenvollste Zeugnis aus:Mir hat er immer den Ausdruck des Ernstes, der Tiefe, der vollkommenen Hin­gebung an seinen Beruf nnd seine Pflicht gemacht. Von Frivolität habe ich nie eine Spur erblickt."

Lord Tennysons neueste Lyrik

von Lrnst Groth

taatliche Auszeichnungen, Lorbeerkränze nnd Preiskrönungen gaben in frühern Jahrhunderten den Künstlern nnd Dichtern etwas Unfehlbares und Unverletzliches: heutzutage pflegen der­artige öffentliche Anerkennungen nicht nur bei den unbarmherzige!! Kunstlichtern, sondern auch bei den Lesern, die sich ein kritisches Urteil von oben herab nicht vorschreiben lassen, von vornherein Argwohn nnd Widerspruch hervorzurufeil. In Deutschland nnd Frankreich, wo in den letzten Jahren vielleicht manche Veranlassung zur Unzufriedenheit über staatliche Ein­griffe dieser Art gegeben worden sein mag, gehen einige Heißsporne der litte­rarischen Kritik sogar so weit, von den Behörden zu verlangen, daß sie in der litterarische!: Kirche bei der Beurteilung einer schriftstellerischen oder künst­lerischen Arbeit nicht den Mund aufmachen und selbst dannmit frommem Schander vor den ewigen Gesetzen der schöpferischen Phantasie" den Rückzug antreten, wenn sie die öffentliche Ruhe und Sittlichkeit durch irgend ein Erzeugnis fnr gefährdet halteu. Auch in England tritt diese Ansicht immer lauter zu Tage.

Und doch ist es gut und heilsam, wenn der Staat auch in diesen Dingen ein kräftiges Wort mitredet, wenn zuweilen eine feste Hand riicksichtslos zu­greift und deu ungesunden Auswüchsen und Giftkränteru den Garaus macht, die unreifer Übermut, lächerliche Nachahmung und offenbare Narrheit zeitigen. Denn die Kunst und die Litteratur haben nicht nur ernste Pflichten gegen sich selbst, sondern unzweifelhaft auch gegen den Gesellschaftskörpcr, der sie trägt, nährt nnd schützt. Wenn trotzdem eine litterarische Richtung diesem Körper Schaden zufügt und seine sittlichen Lebensbediuguugeu zn untergraben droht, so muß sie sichs gefallen lassen, daß man sie von Staats wegen ver­urteilt nnd in die gehörigen Schranken zurückweist. Das ist die negative Seite iu dein Verhältnis zwischen Staat und Litteratur. Der Eingriff kau» für den Schriftsteller unangenehm und verhängnisvoll werden, unter den be­stehenden Verhältnissen aber lange nicht so verhängnisvoll, als wenn der Grenzboten I 1891 53