Der Entwurf des preußischen Oolksschulgesetzes
as oft verheißene und lange erwartete Gesetz liegt endlich im Entwürfe vor, hat auch die erste Lesung im Abgeordnetenhanse erfahren; man kann jedoch nicht sagen, daß dieses Gesetz nnd daß die Besprechungen der Presse und die Erörterung darüber im Abgeordnetenhause zu besondrer Befriedigung Anlaß gäbe». Man sollte meinen, daß eiu solches tief in rechtliche, konfessionelle und soziale Verhältnisse einschneidendes Gesetz lebhafter Zustimmung oder ebenso lebhafter Ablehnung begegnen wurde; statt desfen findet es zuerst eiu allgemeines Stillschweigen und dann einige lahme Erörternngen, die weder viel sagen, noch viel bestreiten. Wie ist das zu verstehen? Wollten die Zeitungen vermeiden, dem Urteil der ihnen besreundeteu Parteien vorzugreifen V Herrscht das Bewußtsein, daß es sich hier nm einen Gegenstand handelt, dem gegenüber man mit logischen Folgerungen nnd der Parteilosuug nicht auskommt, der vielmehr Kenntnis von Land uud Leuten und Einsicht in die praktische Schnlverwaltnng fordert? Oder hatte man eine gewisfe Scheu, ein Urteil gegen das Gesetz auszusprechen, während man wußte, daß nn hoher Stelle großer Wert ans sein Zustandekommen gelegt wird?
Im Abgeordnetenhaus« hat man zwei Tage lang von allen möglichen Dingen nnd Beziehungen, aber sehr wenig von der Schule geredet, uud die dürfte doch bei eiuem Schulgesetze die Hauptsache sein. Brüel bezeichnet das Gesetz als revolutionär, es führe zur Allmacht des Staates nnd sei nicht geeignet, die Bedürfnisse nnd Rechte der Konfessionen zu sichern. Reichensperger wirft die Verfasfnngsfrage auf, und Windthorst hält das Gesetz wegen der Stellung des Geistlichen im Schulvorstaude für unannehmbar und fordert feine Ausdehnung auf die höhern Schulen und die Seminarien. Zelle wünscht, daß die Privntschuleu mit in den Rahmen des Gesetzes gefaßt werden, wobei das Grenzboten IV 139tt 74