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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Jcimadagni, ergänzte ich, der in seiner Inkarnation Jammerdegen hieß und —
Jammerdegen — ach so, entgegnete Herr Walderich; sie meinen den reichen Buchhändler, der gestern vom Regen überrascht mit seinem Schwiegersohn hier eintrat.
Schwiegersohn? fragte ich. Sie reden da Dinge, die ich nicht verstehe. Herr Walderich zeigte mir im Tageblatte eine Vcrlvbungsanzeige: Fides —
Einige Wochen nachher kam in der Liste der Getrauten: Jnngsrau Fides, eheleibliche einzige Tochter des Herrn Gottlieb Daniel Jammerdegen, Buchhändlers, Buchdruckereibesitzers, Stadtrats, Kirchenvorstehers u. s. w., mit — wüßte ich nicht zu gut, wie sich die Sache wirklich verhält, so hätte ich wahnsinnig werden müssen, wie ich das las. Nur das eine will mir nun nicht klar werden, das einzige, warum diese Trennung sein muß! Warum nahm mich Jmnadagni, mich allein nicht mit in sein Reich, wie er ohne Zweifel mit den glücklichsten der Menschen, mit den drei Litteraten gethan hat, die nun mit ihren Frauen in den goldenen Hainen von Gandhamadana Hausen in ewiger Jugend der Liebe und des Lebens, unter schlanken Palmen, wo der Lotos duftet und der süße Koil singt, wo der folgende Tag immer der schönere ist. Wüßte ich nicht, daß Fides-Vasantasena durch die Bitten und Thränen ihrer Sehnsucht ihren Vater bewegen wird, mich nachzuholen, so — nein; ich muß an andre Dinge denken, sonst — dabei fühlte er seinen Pnls — sonst erlebe ichs gar nicht einmal.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Gegen den Polizeistaat. Der Rechtscmwalt Knuffmann, Mitglied des Reichstags, hat bei Brachvogel in Berlin unter dem Titel „Das Vereinsrecht" ein Schriftchen gegen den Polizeistaat herausgegeben und im Anhange die in den größern deutschen Staaten geltenden Vercinsgesetze svwie die Bestimmungen des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches über Personenvereine beigefügt. Der Verfasser geht von dem verunglückten Versuch aus, durch Polizeigewnlt die sozialistischen Ideen zn erdrücken, nnd bezeichnet die Wirkungen des Sozialistengesetzes als typisch für die Fehler aller Straf- und Pvlizeigesetze. Insbesondre habe jenes Gesetz dadurch geschadet, daß es jegliche Nefornmrbeit auf sozialem Gebiete gehemmt habe. „Das gcmze öffeutliche Leben sucht man mit zahllosen Polizeivvrschriften zn ordnen. Vergebliche Mühe! Niemals, am allerwenigsten in dem gewaltig flutenden Strom